Bundesrat will für Seeschiffe Tonnagesteuer einführen
Die Tonnagesteuer soll die Wettbewerbsfähigkeit in der Schweiz sicherstellen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will für Hochseeschiffe eine Tonnagesteuer.
- Dies, damit die Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet werden kann.
- Für die Seeschifffahrt gibt es bis heute keine besonderen Steuerregelungen.
Der Bundesrat will für Hochseeschiffe die sogenannte Tonnagesteuer einführen. Er sieht sie als Mittel, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich Seeschifffahrt sicherzustellen. Am Mittwoch hat der Bundesrat eine Vernehmlassung eröffnet. Die Tonnagesteuer ist laut Bundesrat international breit akzeptiert und in der EU verbreitet.
Mit dem Wechsel könnte sich die Schweiz im Kampf um die Gunst der hoch mobilen Seeschifffahrtsunternehmen gleich lange Spiesse verschaffen. Für die Seeschifffahrt gibt es heute keine besonderen Steuerregelungen.
Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Der Gewinn wird pauschal ermittelt. Basis ist das mit einem gestaffelten Tarif multiplizierte Frachtvolumen des Schiffes und die Anzahl Betriebstage. Der so ermittelte Gewinn wird dann zum ordentlichen Gewinnsteuersatz besteuert.
Tonnagesteuer ist freiwillig
Der Bundesrat will eine ökologische Komponente einbauen. Seeschifffahrtsunternehmen, die sich umweltfreundlich verhalten, sollen steuerlich belohnt werden.
Die Tonnagesteuer ist freiwillig: Die Unternehmen können für jedes ihrer Schiffe entscheiden, ob sie es der Tonnagesteuer unterstellen oder der ordentlichen Bemessung. Mit Auflagen will der Bundesrat die «Steuerplanungsmöglichkeiten» für die Unternehmen mit raschem Hin- und Herwechseln begrenzen, wie er schreibt.
Die finanziellen Auswirkungen des Wechsels zur Tonnagesteuer lassen sich laut Bundesrat nicht beziffern, weil die nötigen statistischen Daten fehlen. Berücksichtige man die zu erwartenden positiven Effekte für den Standort Schweiz, dürften die allfälligen Mindereinnahmen gering ausfallen, schreibt die Regierung.
Vorlage sei vertretbar
Die Vorlage geht auf einen Auftrag des Parlaments von 2016 zurück. Der Bundesrat erhielt den Auftrag, zu prüfen, ob die Tonnagesteuer konform sei mit der Verfassung.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht gebe es Argumente für und gegen die Tonnagesteuer, schreibt die Landesregierung nun. Mit Blick auf die wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz sei die Vorlage vertretbar. Bis zum 31. Mai ist sie in der Vernehmlassung.
Neben der Schweizer Hochseeflotte sind Dutzende international tätige Seeschifffahrtsunternehmen in der Schweiz ansässig, rund die Hälfte davon in der Westschweiz. Der Branchendachverband Swiss Trading and Shipping Association zählt mehr als sechzig Unternehmen, die rund 900 Schiffe halten. Dies nach den im Botschaftsentwurf zitierten Angaben.