Bundesrat will keine tiefere Mehrwertsteuer mehr für Hotels
Der Bundesrat lehnt eine weitere Verlängerung des Sondersatzes für die Hotellerie ab.
![Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Online-Buchungsplattformen. Das Parlament verbietet so genannte Preisbindungsklauseln. (Archivbild)](https://c.nau.ch/i/lL4Oa/900/hotels-sollen-zimmer-auf-der-eigenen-website-gunstiger-anbieten-durfen-als-auf-online-buchungsplattformen-das-parlament-verbietet-so-genannte-preisbindungsklauseln-archivbild.jpg)
Der Bundesrat will keinen tieferen Mehrwertsteuer-Sondersatz mehr für die Hotellerie. Er lehnt Forderungen aus dem Parlament nach einer weiteren Verlängerung über das Jahr 2027 hinaus ab. Den Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen gibt es seit 1996.
Eingeführt wurde er als vorübergehende Massnahme zur Stützung der kriselnden Hotelbranche. Inzwischen wurde der Sondersatz sechsmal verlängert, das letzte Mal bis 2027. Der Bundesrat begründet sein Nein mit der positiven Entwicklung des Tourismus.
Tourismus auf Höchststand trotz Pandemie
Die Zahl der Logiernächte sei im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchststand von fast 42 Millionen gestiegen. Dies schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Die Aussichten für den Tourismus seien zudem positiv.
Müssten Beherbergungsbetriebe Mehrwertsteuer nach Normalsatz – heute 8,1 Prozent – bezahlen, brächte das dem Bund zusätzliche 270 Millionen Franken im Jahr ein, schreibt der Bundesrat. Bei einer Verlängerung des Sondersatzes müsste dieser Betrag ab 2028 kompensiert werden.
Forderungen aus dem Parlament
Die Forderung, den Sondersatz zu verlängern, haben im Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) und im Ständerat Esther Friedli (SVP/SG) mit je einer Motion gestellt. In beiden Räten unterstützen Mitglieder von SVP, FDP und Mitte die Motionen. Als Nächstes entscheiden die beiden Kammern darüber.
Die Motionen werden mit der Planungssicherheit für die Hotelleriebetriebe begründet. Eine definitive Festlegung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen schaffe Planungssicherheit. Angesichts des Anteils an ausländischen Gästen sei der Tourismus eine Exportbranche, erbringe seine Leistungen aber im Inland.