Bundesrat will Nazi-Symbole im öffentlichen Raum verbieten
Hakenkreuz und Hitlergruss, aber auch abgewandelte Nazi-Symbole sollen verboten werden. Weitere Extremismussymbole sollen folgen, hat der Bundesrat entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will per Gesetz Nazi-Symbole in der Öffentlichkeit verbieten.
- Hakenkreuze, aber auch der Code «88» hätten eine Busse zur Folge.
- In einem zweiten Schritt sollen auch andere Extremismus-Symbole verboten werden.
Rassismus und Antisemitismus seien in einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft inakzeptabel, hält der Bundesrat fest. Auf Ebene der Symbole enthalte die aktuelle Gesetzgebung aber eine als stossend empfundene Lücke.
Bestraft wird nur, wer ein rassendiskriminierendes, gewaltverherrlichendes, extremistisches oder nationalsozialistisches Symbol verwendet und damit gleichzeitig für die entsprechende Ideologie wirbt. Ansonsten bleibt man straflos – doch das will der Bundesrat nun ändern.
Verbot von Nazi-Symbolen – und weiterem
Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet werden dürfen, schlägt der Bundesrat vor. Bei Zuwiderhandlung droht eine Busse von 200 Franken. Ein entsprechendes Spezialgesetz schickt der Bundesrat in die Vernehmlassung. Später gedenke er, das Verbot auf weitere extremistische Symbole auszuweiten.
Das Verbot von Nazi-Symbolen sei aber besonders dringend, weil antisemitische Vorfälle in der Schweiz stark zugenommen haben. Mit dem Verbot erfüllt der Bundesrat den ersten Teil eines Auftrags aus dem Parlament.
Auch abgewandelte Symbole betroffen
Das Verbot soll einerseits die offensichtlichen Symbole des Nationalsozialismus umfassen wie Hakenkreuz oder Hitlergruss. Verboten wären aber auch abgewandelte Symbole wie die Buchstabencodes «18» oder «88». Diese stehen für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets, also «AH» und «HH». Hier spiele jeweils der Kontext eine entscheidende Rolle, ob das Verbot greife, relativiert der Bundesrat.
Ausnahmen soll es weiter geben für schulische, wissenschaftliche, künstlerische oder journalistische Zwecke. Auch innerhalb der Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit dürften die Symbole weiterhin gezeigt werden. Bereits existierende religiöse Symbole, die Nazi-Symbolen ähneln, sind vom geplanten Verbot nicht betroffen. Die Vernehmlassung für das Spezialgesetz dauert bis Ende März.