Bundesrat will negative Folgen der Zuwanderung abfedern
Der Bundesrat will mit Massnahmen in Arbeit, Wohnen und Asyl die Folgen der Zuwanderung abfedern und lehnt die SVP-Initiative ab.
![SVP Zuwanderungsinitiative](https://c.nau.ch/i/Amz93/900/svp-zuwanderungsinitiative.jpg)
Der Bundesrat will mit zusätzlichen Massnahmen im Arbeitsmarkt, im Wohnungsmarkt und im Asylwesen die negativen Auswirkungen der Zuwanderung abfedern. Er tut dies vor dem Hintergrund der SVP-Zuwanderungsinitiative, die er zur Ablehnung empfiehlt.
Dass der Bundesrat die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» ohne Gegenvorschlag ablehnt, ist bereits bekannt. Ein Ja zum Volksbegehren habe negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Wohlstand, die Sicherheit und das Funktionieren der Gesellschaft, schrieb er am Mittwoch dazu.
Der Bundesrat räumt dabei ein, dass die Zuwanderung und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden sind. Deshalb will er zusätzliche Massnahmen beschliessen. Die bereits existierenden Strategien genügten nicht.
Arbeitsmarkt als Treiber der Zuwanderung
Als wichtigsten Treiber der Zuwanderung sieht der Bundesrat den Arbeitsmarkt – wegen der alternden Gesellschaft und des zusätzlichen Arbeitskräftemangels werden allerdings mehr Arbeitskräfte gebraucht. Der Bundesrat will aber – in Absprache mit den Sozialpartnern – vermehrt auf das Potenzial im Inland zurückgreifen.
Er will nachgezogene Familienangehörige rascher in den Arbeitsmarkt integrieren, vor allem Frauen. Ansetzen will er bei der Anerkennung von Diplomen von gut Qualifizierten und bei der Beratung. Ältere und schwer Vermittelbare sollen bei der Suche nach einen passenden Job gezielter unterstützt werden, etwa mit Coachings.
Prüfen will der Bundesrat sodann, ob Einarbeitungszuschüsse mehr Menschen als heute gewährt werden können. Nämlich auch für Arbeitslose, die keine Taggelder beziehen. Sie sind von diesem Angebot heute ausgeschlossen.
Reformen im Asylwesen
Ansetzen will der Bundesrat auch beim Asylwesen. Unter anderem will er Verfahren schneller erledigen und die Zahl der Gesuche senken. Es soll geprüft werden, ob in einem vorgelagerten Verfahren untersucht werden kann, ob die Voraussetzungen für das Einreichen eines Asylgesuches erfüllt sind.
Tauchen Asylsuchende unter oder sind sie nicht kooperativ, sollen ihre Gesuche nach den Plänen des Bundesrates künftig rascher abgeschrieben werden können. Prüfen will die Landesregierung auch Verschärfungen bei Mehrfach-Gesuchen. Bei vorläufig Aufgenommenen will der Bundesrat «regelmässiger und intensiver» überprüfen, ob sie ausreisen müssen.
Er erwähnt dabei ein Konzept, mit dem die Prüfung anhand von bestimmten Herkunftsländern durchgeführt werden könnte. Zudem sollen in der Schweiz straffällig Gewordene das Asylrecht und auch das Ausländerrecht nicht ausnutzen können. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) arbeitet an Massnahmen in diesem Sinn.
Erweiterung des Fonds für gemeinnützigen Wohnungsbau
Auch im Wohnungsmarkt will der Bundesrat ansetzen. Zunächst will er den Fonds für gemeinnützigen Wohnungsbau um fünf Jahre verlängern und um 150 Millionen Franken aufstocken. Seit 2004 wurden fast 29'000 Wohnungen mit Darlehen von insgesamt 975 Millionen Franken gefördert, heisst es dazu.
Weiter will der Bundesrat die «Lex Koller» anpassen. Es soll für Ausländerinnen und Ausländer von ausserhalb der EU und der Efta schwieriger werden, in der Schweiz Immobilien für den Eigengebrauch zu kaufen. Untersuchen lässt der Bundesrat, was Einschränkungen für den Kauf von Ferienwohnungen und Apartments durch Ausländer zur Entspannung des Wohnungsmarkt beitragen können.
Zuwanderungsinitiative: Bevölkerungsgrenze von zehn Millionen
Die Zuwanderungsinitiative der SVP verlangt, dass bis 2050 weniger als zehn Millionen Menschen in der Schweiz leben. Wird die Grenze überschritten, stellt das internationale Abkommen wie das Freizügigkeitsabkommen infrage. Der Bund müsste zudem Massnahmen ergreifen, namentlich im Asylwesen und beim Familiennachzug.
Ein Risiko wäre ein Ja zur Zuwanderungsinitiative auch für die künftigen Beziehungen mit der EU. Im Dezember einigten sich Bern und Brüssel auf neue Abkommen. Inzwischen laufen im Inland die Diskussionen über die Umsetzung.