Bundesrat will schärfere Regeln im Umgang mit Ewigkeitschemikalien
Der Bundesrat will die Gesundheit und Umwelt besser vor Ewigkeitschemikalien schützen. Er will die Regeln verschärfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat schlägt Verordnungsänderungen im Umgang mit Mikroplastik und Pfas vor.
- Die Regeln sollen dem EU-Niveau angepasst werden.
- Pfas sind in der Umwelt laut Bafu nahezu nicht abbaubar.
Der Bundesrat will die Regeln im Umgang mit Mikroplastik und sogenannten Ewigkeitschemikalien verschärfen. Er hat am Freitag entsprechende Verordnungsänderungen vorgeschlagen, um die Schweizer Praxis mit EU-Recht zu harmonisieren.
Um Gesundheit und Umwelt besser zu schützen, soll die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) angepasst werden, wie der Bundesrat mitteilte. Dafür sollen Regelungen des EU-Rechts zu per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und zu Mikroplastik übernommen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. März.
Zudem sollen bestehende Vorschriften zu bleihaltigem Polyvinylchlorid (PVC) und Formaldehyd verschärft und Regelungen zu die Ozonschicht abbauenden Stoffen und synthetischen Treibhausgasen angepasst werden. Mit den Anpassungen komme die Schweiz internationalen Verpflichtungen nach und bilde den aktuellen Stand der Technik ab, so der Bundesrat.
Nahezu nicht abbaubar
Laut Bundesamt für Umwelt (Bafu) sind Pfas in der Umwelt nahezu nicht abbaubar und werden daher auch Ewigkeitschemikalien genannt. Sie kommen heute in Produkten des täglichen Gebrauchs sehr oft vor – zum Beispiel in wasserabweisenden Regenjacken, teflonbeschichteten Bratpfannen oder in Löschschaum.
Sie können in unterschiedlich hohen Konzentrationen auch in der Nahrungskette sowie im Menschen nachgewiesen werden.
International laufen Bestrebungen, das Inverkehrbringen von PFAS einzudämmen. Ab dem 1. November 2026 sollen auch in der Schweiz PFAS-Stoffe verboten sein in Produkten, in denen sich diese leicht ersetzen lassen.
Die Beschränkungen beziehen sich gemäss erläuterndem Bericht des Bundesrats auf bestimmte Textil-, Leder-, Pelz- und Schuhwaren, Zubereitungen wie Skiwachse oder Kosmetika sowie Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt.