Bundesrat will Wildtiere in Zirkussen nicht verbieten

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Bern,

Der Bundesrat will Zirkussen die Mitfuhr bestimmter Wildtiere nicht verbieten. Er will aber nächstes Jahr prüfen, ob Massnahmen erforderlich sind.

Irene Kaelin, GPS-AG, spricht an der Frühlingssession der Eidgenössischen Räte in Bern.
Irene Kaelin, GPS-AG, spricht an der Frühlingssession der Eidgenössischen Räte in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Grüne wollen ein Wildtierverbot für Zirkusse.
  • Der Bundesrat lehnt die Motion ab, will aber nächstes Jahr die geltenden Regeln prüfen.

Ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen fordert Nationalrätin Irène Kälin (Grüne/AG). Sie möchte den Bundesrat beauftragen, in der Tierschutzverordnung eine Liste mit Wildtieren zu führen, die nicht auf Zirkustourneen mitgeführt werden dürfen.

Die Schweiz hinke hier anderen Ländern hinterher, schreibt Kälin zu ihrem Vorstoss. Wildtiere wie Grosskatzen und Elefanten dürften immer noch in Zirkussen mitgeführt werden – obwohl nachgewiesen sei, dass diese Tiere auf Tourneen gar nicht artgerecht gehalten werden könnten.

Zwei aus einem Zirkus in Bolivien gerettete Löwen liegen in einem provisorischen Käfig in Santa Cruz de la Sierra (BOL)
Zwei aus einem Zirkus in Bolivien gerettete Löwen liegen in einem provisorischen Käfig in Santa Cruz de la Sierra (BOL) - Keystone

In 17 Länder Wildtierverbot für Zirkusse

In 17 europäischen Ländern seien Wildtiere in Zirkussen verboten, gibt Kälin zu bedenken. Aus ihrer Sicht bräuchte es indes kein totales Verbot: Es gebe auch Wildtiere, die in Zirkussen artgerecht gehalten werden könnten, schreibt sie – zum Beispiel Trampeltiere, kleinere Säugetierarten sowie einige Vogel- und Reptilienarten. Deshalb solle der Bundesrat eine Liste mit den verbotenen Tieren führen. Die Kompetenz ergebe sich aus dem Tierschutzgesetz.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament jedoch, die Motion abzulehnen. In seiner heute Donnerstag veröffentlichten Antwort begründet er dies mit den strengeren Vorschriften, die vor einigen Jahren erlassen wurden. Diese sollten evaluiert werden, bevor entschieden werde, ob es weitere Massnahmen brauche.

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