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Bundesrat will Zuwanderung mit Massnahmenpaket abfedern

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Bern,

Der Bundesrat verzichtet auf einen Gegenvorschlag Nachhaltigkeits-Initiative der SVP, setzt aber auf Massnahmen zur Milderung der Zuwanderungsfolgen.

SVP
Der Bundesrat lehnt Gegenvorschläge zur Nachhaltigkeits-Initiative ab, setzt aber auf Massnahmen zur Abfederung der Zuwanderungsfolgen. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat will zwar keinen Gegenvorschlag zur SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» oder Nachhaltigkeits-Initiative. Doch er setzt auf Massnahmen, um die Auswirkungen der Zuwanderung im Inland abzufedern. Ansetzen will er im Asylbereich sowie auf dem Arbeits- und dem Wohnungsmarkt. Nachfolgend eine Übersicht.

Die Zuwanderung ist laut dem Bundesrat in erster Linie auf den Bedarf der Wirtschaft an Arbeitskräften zurückzuführen. Hinzu kommt, dass anstehende Pensionierungen der Baby-Boomer-Generation kompensiert werden müssen. Der Bundesrat will, dass möglichst viele Stellen mit in der Schweiz ansässigen Personen besetzt werden.

FAMILIENNACHZUG

Der Bundesrat will, dass im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz gezogene Personen – oft sind es Ehefrauen von Expats – vermehrt eine Arbeitsstelle antreten. Sie sollen bei der Anerkennung von Diplomen und bei der beruflichen Integration gezielt unterstützt werden. Das Justiz- und Polizeidepartement hat den Auftrag, bis Ende 2027 ein solches Programm umzusetzen.

ÄLTERE ARBEITSLOSE

Ältere Menschen, die auf der Suche nach einer neuen Stelle sind, sollen gezielter unterstützt werden. Dem Bundesrat schweben dazu Job-Coachings vor. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung muss dem Bundesrat bis Ende Juni das weitere Vorgehen beantragen. Eine Arbeitsgruppe soll zudem klären, ob die Regelungen für Krankentaggeldversicherungen die Anstellung von älteren Menschen verhindern.

INNOVATIONSZUSCHÜSSE

Der Bundesrat lässt vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung prüfen, ob die Kantone für innovative Ansätze bei der Arbeitsvermittlung mit Zuschüssen unterstützt werden könnten.

EINARBEITUNGSZUSCHÜSSE

Der Bundesrat lässt vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung prüfen, ob Einarbeitungszuschüsse auch für Stellensuchende ausbezahlt werden sollen, die kein Anrecht auf Taggelder der Arbeitslosenkasse haben. Heute sind sie nicht zu Einarbeitungszuschüssen berechtigt.

PENSEN

Mit der Sensibilisierung für finanzielle Risiken von Erwerbsunterbrüchen und Teilzeitpensen will der Bundesrat erreichen, dass in höheren Pensen gearbeitet wird. Er will auch klären lassen, wie familienfreundlichere Arbeitszeitmodelle umgesetzt werden könnten. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und das Innendepartement sollen bis Ende Juni einen Bericht vorlegen.

Im Rahmen der «Gesamtstrategie Asyl» sollen verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Asylgesuche und Beschleunigung der Verfahren geprüft und erarbeitet werden. Das EJPD hat den Auftrag, dem Bundesrat bis Ende 2025 Bericht zu erstatten.

VORVERFAHREN

Prüfen lässt der Bundesrat ein vorgelagertes Verfahren. Dieses soll zeigen, ob Gesuchstellende die Voraussetzung für die Prüfung eines Asylgesuchs überhaupt erfüllen. Der Bundesrat will erreichen, dass keine Personen die Einrichtungen beanspruchen, die nicht für die Suche nach Schutz in die Schweiz gekommen sind.

FEHLENDE KOOPERATIONSBEREITSCHAFT

Verletzen Asylsuchende ohne triftige Gründe ihre Pflichten zur Kooperation, soll ihr Gesuch schneller abgeschrieben und ihr Verfahren nicht weitergeführt werden. Auch diese Neuerung lässt der Bundesrat prüfen. Gleich könnte mit Asylsuchenden verfahren werden, die während dem Verfahren untertauchen.

MEHRFACHGESUCHE

Verschärfungen werden bei Mehrfachgesuchen geprüft, also Gesuchen, die innerhalb von fünf Jahren nach einem Asyl- oder Wegweisungsentscheid eingereicht werden. Für Mehrfachgesuche gibt es im nationalen Verfahren keine gesetzliche Regelung, die es erlaubt, in Bezug auf die rechtskräftige Wegweisungsentscheidung bezüglich eines früheren Asylantrags eine aufschiebende Wirkung systematisch zu entziehen.

Bei der Umsetzung muss das Non-Refoulement-Prinzip beachtet werden. Flüchtlinge dürfen nicht in ein Land zurückgeschickt werden, in dem sie verfolgt werden oder in dem ihnen Folter oder andere unmenschliche Behandlungen drohen.

VORLÄUFIG AUFGENOMMENE

Der Bundesrat lässt vom Justiz- und Polizeidepartement prüfen, ob bei vorläufig Aufgenommenen – sie haben kein Asyl erhalten, können aber umständehalber nicht in Herkunftsland zurückgeschickt werden – verstärkt und regelmässig geprüft werden soll, ob eine Ausreise möglich ist. Dabei könnte der Fokus auf bestimmte Länder gesetzt werden. Bis Ende Jahr soll dazu ein Bericht vorliegen.

GEMEINNÜTZIGER WOHNUNGSBAU

Der Bundesrat will den Fonds zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Fonds de roulement) ab 2030 während fünf Jahren um insgesamt 150 Millionen Franken aufstocken. Eine Botschaft dazu soll das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bis Ende September vorlegen.

LEX KOLLER

Für ausländische Staatsangehörige soll der Kauf von Grundstücken in der Schweiz erschwert werden. Etwa soll es für Bürger und Bürgerinnen von Ländern ausserhalb der EU und der Efta schwieriger werden, Immobilien für den Eigengebrauch zu kaufen.

Auch für den Kauf von Betriebsstätte-Grundstücken durch Ausländerinnen und Ausländer sollen strengere Regeln gelten. Eine Vernehmlassungvorlage soll das Justiz- und Polizeidepartement bis Ende Juni vorlegen. Geprüft werden soll zudem, ob Einschränkungen beim Kauf von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland Abhilfe schaffen können gegen die Wohnungsknappheit.

Kommentare

Wenne

Was für Massnahmen? taugliche oder wie immer Bundesberner?

User #1243 (nicht angemeldet)

Wer glaubt denn noch dem Bundesrat?

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