Corona-Comeback: ÖV-Personal besorgt um Luftqualität
Zugpersonal und Busfahrer wollen an ihrem Arbeitsplatz besser geschützt werden vor ungesunder (Viren-)Luft. Unklar ist, wer eigentlich dafür zuständig wäre.
Das Wichtigste in Kürze
- Das ÖV-Personal ist besorgt: Ist die Luftqualität bei der nächsten Coronawelle akzeptabel?
- Im Normalfall genügen die Lüftungen in Bus und Zug.
- Doch Ausnahmen sind die Regel und für Kontrollen will niemand so richtig zuständig sein.
Die Zahlen der Fälle mit positivem Test auf Coronavirus steigen, was für den Herbst zumindest nichts Gutes verheisst. Masken sind an den meisten Orten kein Thema, so auch im öffentlichen Verkehr. Doch das ÖV-Personal will an seinem Arbeitsplatz gut vor Ansteckung geschützt sein.
Ob das der Fall ist, kann die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV nicht mit Sicherheit sagen. Ihr fehlen schlicht Informationen zu Luftqualitätsmessungen. Vorschriften gibt es zwar, insbesondere für den massgeblichen Indikator CO2. Doch wer deren Einhaltung kontrolliert – wenn überhaupt – scheinen weder Bundesämter noch ÖV-Betriebe wirklich zu wissen.
Am liebsten geschlossene Fahrerkabinen
Der SEV lobt zwar die Bus-Unternehmen. «Fast überall» sowie «ziemlich konsequent» seien in der Pandemie-Phase die Massnahmen umgesetzt worden: Vordertüre geschlossen, Plexiglas-Abtrennung zwischen Fahrer und Fahrgästen, Verzicht auf Billettverkauf durch Fahrpersonal. Trotz Plexiglas finde ja aber ein Luftaustausch statt, gibt SEV-Vizepräsident Christian Fankhauser zu bedenken.
«Ideal wäre, in neue Busse nur noch geschlossene Fahrerkabinen einzubauen, die gegenüber dem Fahrgastraum leichten Überdruck aufweisen.» Denn Lüften über offene Fenster sei keine Option, da Durchzug die Gesundheit der Fahrer ebenfalls gefährde.
Die Gewerkschaften SEV, VPOD und Syndicom haben von der Abteilung Unisanté der Uni Lausanne eine entsprechende Umfrage machen lassen. Fankhauser zitiert aus den noch unveröffentlichten Ergebnissen: Für die grosse Mehrheit des Bus- und Trampersonals seien die Themen «geschlossene Kabine» und «Durchzug» wichtig oder sehr wichtig.
Luft in Zug und Bus: Theoretisch hygienisch
Eigentlich müssten solche Bedenken unnötig sein. Obwohl im ÖV Passagiere ein- und aussteigen und länger sitzen bleiben: «Ein Zug-Wagen ist ein Arbeitsplatz», bestätigt das Seco. Deshalb gelten die Vorschriften für den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden genauso wie in einer Montagehalle oder einem Büro. Es handle sich aber um spezielle Innenräume, stellt das BAG klar, weshalb Industrienormen und -richtlinien zur Anwendung gelangen.
Die Vorgaben richten sich unter anderem nach den Lüftungsnormen des Berufsverbands SIA. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erklärt dazu: «Ein Lüftungssystem muss unter Betriebsbedingungen im Innern des Fahrzeugs eine akzeptable CO2-Konzentration gewährleisten.» Wie die Erfahrung von Passagieren oder dem mit Messgerät ausgerüsteten GLP-Nationalrat Martin Bäumle zeigt, ist dies nicht immer der Fall. Bäumle hat im Intercity Bern-Zürich CO2-Werte gemessen, die sogar jenseits der maximal zulässigen Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) lagen.
CO2-Wert zu hoch: Lüften im Intercity?
Als gute Luft gelten CO2-Werte unterhalb 1000 ppm (parts per million). Alles jenseits 2000 ppm ist dagegen inakzeptabel. Der im besagten Intercity überschrittene MAK-Wert liegt aber bei 5000 ppm CO2.
Das ist nicht grundsätzlich verboten, sondern darf in zwei Fällen explizit vorkommen: Wenn der Strom ausfällt oder wenn sinnvollerweise die Frischluftzufuhr unterbunden wird, zum Beispiel bei einem Brand in einem Tunnel. Beides war bei Bäumles Messung aber nicht der Fall.
Was nun aber unmittelbar passieren sollte, ist nicht klar. Das Seco empfiehlt situationsgerechte Massnahmen wie den Wagen nicht zu betreten, Lüften oder die Anzahl Passagiere verringern. Im Intercity also eher wenig praktikable Ansätze.
Vorschriften, aber keine Kontrolle
Nicht klar ist auch, wer eigentlich die ÖV-Betreiber kontrolliert, ob sie die Vorgaben für die Luftqualität einhalten. Das BAG verweist auf das Seco. Das Seco erklärt, für die Kontrolle des Gesundheitsschutzes des Betriebspersonals sei das BAV zuständig. «Auch für den Gesundheitsschutz der Passagiere ist das SECO nicht zuständig.»
Das BAV erklärt, dass der operative Betrieb in die Zuständigkeit der Unternehmen falle. «Wir als Aufsichtsbehörde überwachen nicht, ob die Vorgaben bezüglich Luftqualität eingehalten werden können.»
Wenn Lüftungsanlagen also zwar korrekt ausgelegt sind, aber sich als störungsanfällig erweisen, kann die CO2-Konzentration sich fröhlich austoben. Wenn gleichzeitig noch die nächste Pandemiewelle anrollt, werden nebst CO2 auch Aerosole mit Viren zum Problem. Dann heisst es wohl nicht nur für besorgte Risikopersonen wie Martin Bäumle: im ÖV nur mit Maske.