Coronavirus: 2G im Bundeshaus – aber nicht für Politiker!

Miguel Pereiro
Miguel Pereiro

Bern,

Nicht alle müssen sich im Bundeshaus an die gleichen Schutzmassnahmen halten. Für die meisten gilt 2G, für Parlamentarier aber reichen eine Maske oder ein Test.

Coronavirus
Hans-Ueli Vogt (SVP) ohne Maske, verabschiedet sich von Nationalratspräsidentin Irène Kälin (Grüne), mit Maske. Zu solchen Szenen kommt es wegen der komplizierten Corona-Regeln im Bundeshaus regelmässig. Rechts scannt Alain Berset sein Covid-Zertifikat vor dem Medienzentrum. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bundeshaus gelten nicht die gleichen Corona-Regeln wie im Rest des Landes.
  • Ausserdem gelten im Parlamentsgebäude nicht die gleichen Regeln für alle.
  • Während für die meisten 2G gilt, kommen Parlamentarier sogar ohne Zertifikat rein.

Bundesrat und Parlament können Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus beschliessen und wieder aufheben. Seit Ausbruch der Pandemie haben sie dies auch oft getan, mit Auswirkungen auf unser Privatleben und unsere Arbeitswelt.

Seit dieser Woche gelten für Ungeimpfte die einschneidendsten Massnahmen seit dem letzten Lockdown. Mit der Einführung von 2G fällt nun auch die Möglichkeit weg, sich mit einem Test Zutritt zu den betroffenen Bereichen zu verschaffen. Auch ins Bundeshaus kommt man als ungeimpfte Person grundsätzlich nicht mehr.

2G und Maskenpflicht im Bundeshaus – aber nicht für alle

«Gemäss Beschluss der Verwaltungsdelegation gilt im Parlamentsgebäude für Personen, die das Gebäude besuchen und nicht zwingend vor Ort sein müssen, 2G und Maskenpflicht», sagt Lucienne Vaudan, Mediensprecherin der Parlamentsdienste (PD), auf Anfrage zu Nau.ch. Und es bestehe grundsätzlich bis auf Weiteres eine Homeoffice-Pflicht.

Klingt so weit wie in tausenden Firmen im ganzen Land auch. Bei näherer Betrachtung werden jedoch klare Unterschiede offensichtlich. So gilt hinter der Plexiglas-Scheibe der Parlamentarier keine Maskenpflicht – anders als beim Kassenpersonal der Migros. Wer zum Plenum spricht, darf die Maske sowieso abnehmen – in einer Sitzung im Büro undenkbar.

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Ständerat Olivier Français (FDP) zeigt sein Covid-Zertifikat an der Herbstsession am 14. September im Bundeshaus. - Keystone

Auch die 2G-Pflicht weist Schlupflöcher auf. «Für Ratsmitglieder, Mitarbeitende der PD, Personen, die ihren Arbeitsort im Gebäude haben oder sich zwingend im Gebäude aufhalten müssen, gilt gemäss Artikel 69a des Parlamentsgesetzes weiterhin 3G», präzisiert Vaudan.

Doch ein Blick in das Gesetz zeigt, dass die «Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude» – sprich 3G – eher einer Zertifikatsempfehlung gleicht: «Ratsmitglieder, die kein Zertifikat vorweisen, erhalten Zutritt, wenn sie im Parlamentsgebäude eine Maske tragen.»

Coronavirus: Weshalb geniessen Parlamentarier Sonderrechte?

Dass im Bundeshaus nicht alle gleich stark von den Corona-Regeln betroffen sind, hängt mit einem anderen Gesetzesartikel zusammen. Artikel 10 schreibt vor: «Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen der Räte und Kommissionen teilzunehmen.»

Was halten Sie davon, dass im Bundeshaus andere Corona-Regeln gelten als anderswo?

Der Antrag, dass zertifikatslose Parlamentarier trotzdem Zutritt erhalten sollen, wenn sie eine Maske tragen, stammte von Mitte-Ständerat Stefan Engler. «Der Bundesrat schützt somit die Ausübung der politischen Rechte, indem deren Wahrnehmung nicht an irgendwelche Voraussetzungen geknüpft wird.»

Ausserdem sollten Gemeinden und Kantone nicht unter Druck geraten, in ihren Parlamentsgebäuden ebenfalls eine Zertifikatspflicht einführen zu müssen.

«Das Maskentragen ist Ausdruck der Eigenverantwortung», argumentierte Engler. Zertifikatslose könnten sich nach dem Eintreffen im Parlamentsgebäude testen lassen und so ihr Zertifikat erhalten.

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