Coronavirus: Diese Personen dürfen noch einreisen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat weitet das Einreiseverbot auf alle Schweizer Grenzen aus.
- Neu ist aus allen Nachbarländern die Einreise nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Schon seit letztem Freitag und dem Inkrafttreten der bundesrätlichen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus gab es verschärfte Kontrollen und Einreisebestimmungen an der Grenze zu Italien. Nachdem der Bundesrat heute seine Verordnung bereits wieder revidiert hat, werden die Verschärfungen ab Mitternacht auf alle Grenzen ausgeweitet.
Neu werden auch alle Einreisen aus Deutschland, Frankreich und Österreich kontrolliert. Grundsätzlich gilt ein Einreiseverbot mit Ausnahmen.
Nach wie vor einreisen dürfen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung sowie Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen müssen. Der Transit- und der Warenverkehr bleiben erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen.
Nur noch grosse Grenzübergänge offen
Um die Aufgaben gezielt umzusetzen, schliesst die Schweiz kleinere Grenzübergänge im ganzen Land. Der Grenzverkehr wird auf die grösseren Übergänge kanalisiert. Für Einreisen von Ausländerinnen und Ausländern an den Flughäfen gelten die gleichen Bestimmungen wie auf der Strasse.
Die neuen Bestimmungen gelten vorerst bis am 13. September 2020. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Bundesrat vorher Änderungen und eine neue Verordnung erlassen wird.