Coronavirus: So kommen Ungeimpfte von der Terrasse zum WC
Ab Montag gilt wegen des Coronavirus in Innenräumen von Beizen Zertifikatspflicht, nicht aber auf Terrassen. Eine Sonderregel gilt auch fürs «stille Örtchen».
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zertifikatspflicht gilt ab Montag für Innenräume, aber nicht für Restaurant-Terrassen.
- Bei Zuwiderhandlung drohen Bussen sowohl für Wirte als auch Gäste.
- Für den Gang aufs WC vom Aussenraum in den Innenraum gilt eine Sonderregelung.
Der Bundesratsentscheid, die Zertifikatspflicht wegen des Coronavirus auszuweiten, war absehbar und von vielen schon letzte Woche erwartet worden. Nichtsdestotrotz löste er viele Emotionen aus, namentlich in der Gastrobranche, die ab Montag Zertifikate kontrollieren muss. Wie schon im Winter stehen aber erneut bei den Restaurants die Terrassen im Fokus. Denn dort gilt die Zertifikatspflicht nicht.
Zertifikatspflicht à la carte
Vorausschauenderweise hat der Bundesrat auch gleich Spezialfälle geregelt. So von der Zertifikatspflicht ausgenommenen Aussenräume. Wechseln die Veranstaltungsteilnehmer oder die Gäste eines Betriebs zwischen Innen- und Aussenräumen hin und her, gilt die Zertifikatspflicht trotzdem.
Macht diese Regelung wegen des Coronavirus die zertifikatsfreien Restaurant-Terrassen gleich wieder unmöglich? Kaum ein Gast wird sich ausschliesslich im Aussenbereich aufhalten.
Im Gegenteil: In der Bergbeiz kehrt man unter anderem doch darum ein, «weil dann können alle gleich auch noch endlich aufs WC». Und Wirte an Seepromenaden werden kaum die Gäste auffordern, möglichst wenig zu trinken, um drohendem Harndrang und einer Zertifikatsprüfung vorzubeugen.
Coronavirus: Bussen für Gäste und Wirte
Ein Auge zudrücken, weil ein Stammgast «nur mal schnell» reinhuscht und verspricht, fünf Minuten die Luft anzuhalten, geht nicht. Das kann den Wirt eine Busse bis zu 10'000 Franken kosten. Zeigt ein Schlaumeier das Handy eines zertifizierten Kollegen vor, riskiert er ebenfalls eine Busse, wenn auch «nur» 100 Franken. Schnelltests für ein «Pissoir-Zertifikat» anzubieten, scheint dagegen wenig praktikabel.
Doch, erläutert das BAG: In diesem Fall muss das Zertifikat gar nicht kontrolliert werden. Nicht etwa, weil Restaurants mit Aussenbereich und Indoor-Toiletten automatisch als durchgehend zertifikatspflichtig gelten. Sondern, weil es in diesem Fall genügt, eine Maske zu tragen und die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.
Also analog zu den Restaurant-Angestellten, aber interessanterweise nicht zu den Restaurantbesitzern, die nicht selbst in ihrem Betrieb tätig sind. Diese, führt das BAG weiter aus, unterliegen wie alle anderen Gäste der Zertifikatspflicht, wenn sie das Restaurant betreten. In der Praxis wird es wohl so sein, dass ungeimpfte Restaurantbesitzer ab Montag sehr, sehr häufig aufs WC müssen.