Coronavirus: Swiss Retail, Coiffeure mässig zufrieden mit Mieterlass
Das Wichtigste in Kürze
- Beide Wirtschaftskommissionen der eidgenössischen Räte schlagen Mieterlasse von 60% vor.
- Coiffuresuisse und die Swiss Retail Federation sind damit nicht restlos zufrieden.
- Inakzeptabel findet das Ansinnen der Hauseigentümerverband.
Es war ein zähes Ringen. Aber mit dem Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats von dieser Woche kommt ein Kompromiss zustande. Die WAK-S unterstützt, trotz Vorbehalten, nun dieselbe Lösung für Geschäftsmietreduktionen wie die WAK des Nationalrats.
Nur noch 40 Prozent der Mieten geschuldet
Bedeutet: Stimmen die eidgenössischen Räte zu, schulden Geschäftsmieter für die Zeit des Lockdowns nur noch 40 Prozent der Mieten. Wenn sie unter 20'000 Franken pro Monat liegen. Eine Ausnahme kann bei einem Mietzins von 15'000 - 20'000 auch schon gemacht werden. Zusätzlich soll es einen Härtefall-Fonds für Vermieter im Umfang von 20 Millionen Franken geben.
Es ist die chancenreichste Lösung für eine Situation, in der es nur Verlierer geben kann. Denn irgendjemand muss für die Mieten in der Zeit des Lockdowns aufkommen, was aber natürlich niemand will. Auch nicht der Staat.
Bundesrat beliess es bei Appellen
Eine Kostenbeteiligung des Bundes stand auf offizieller Ebene nie zur Debatte. Was insofern überraschend ist, als dass er es ja war, der den Lockdown verordnete. Der Bundesrat hatte sich vor einem Entscheid gedrückt, stets an die Mieter und Vermieter appelliert, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Das Parlament könnte nun, folgt sie den beiden Kommissionen, in die Bresche springen. Allein: Begeisterungsstürme löst der WAK-Kompromiss bei niemandem aus.
Coiffeure und Detailhandel verhalten positiv
«Nachdem der Bundesrat die heisse Kartoffel einfach weitergegeben hat, sind wir froh, dass sich in den Räten eine Einigung abzeichnet», sagt Damien Ojetti, Zentralpräsident von Coiffuresuisse. «Das ist nicht die perfekte Lösung, aber immerhin etwas. Wir nehmen, was wir haben können.»
Ähnlich tönt es von der Swiss Retail Federation, dem Verband der mittelständischen Detailhandelsunternehmen. «Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch ist er nur ein Tropfen auf den heissen Stein», sagt Geschäftsführerin Dagmar Jenni. Die Deckelung bei 20'000 Franken mit einer Opt-Out-Klausel für Mieten zwischen 15'000 und 20'000 Franken sei zudem ein Problem.
«Man muss klar sehen, dass ein grosser Teil der mittleren und grösseren Detailhandels-Unternehmen, die zugleich wichtige Arbeitgeber sind, in der Schweiz deutlich höhere Mieten zahlen», so Jenni. «Diese werden den Rechtsweg beschreiten müssen.»
Hauseigentümerverband unzufrieden
Auf der Vermieterseite ist man mit den WAK-Motionen dagegen überhaupt nicht zufrieden. «Der HEV Schweiz lehnt den krassen Eingriff ins Eigentumsrecht der Vermieter ab», schreibt der Hauseigentümerverband in einer Medienmitteilung. «Der Vorschlag ist willkürlich und führt auf Mieter- wie auf Vermieterseite zu Ungerechtigkeiten.»
Weil sie keinerlei Rücksicht nehme auf die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten, die konkreten Auswirkungen der Covid-19-Notanordnungen und die individuellen finanziellen Verhältnisse der Parteien. Zudem sei der vorgesehene Zwangserlass bis zu einer bestimmten Frankengrenze der Mietzinsen völlig willkürlich
Auch Grossunternehmen profitieren
«Profitieren von dieser Regelung würden also Unternehmer mit einem Jahresmietzins von bis zu 240'000 Franken», rechnet der HEV vor. «Und damit nicht nur eingemietete Kleinunternehmer: Vermieter, welche die Mieterlasse auch an potente Grossunternehmen gewähren müssen, müssen demgegenüber ihre eigenen Kosten (Hypozinsen, Amortisationen, Liegenschaftsverwaltungen, Handwerker) weiterhin ungeschmälert bezahlen!»