Covid-19-Gesetz: Massnahmen und Umgang mit der Corona-Pandemie
Das Covid-19-Gesetz regelt seit September 2020 den Umgang von Bund und Kantonen mit der andauernden Coronavirus-Pandemie. Es wird fortlaufend angepasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 18. Juni 2023 stimmen die Schweizer über die jüngsten Änderungen am Covid-19-Gesetz ab.
- Das Gesetz legt die Grundlage für Covid-Zertifikate, Medikamente und Grenzkontrollen.
- Im Juni und November 2021 gab es jeweils klare Mehrheiten für die damaligen Anpassungen.
Eine aussergewöhnliche Situation erfordert aussergewöhnliche Massnahmen. Als die Coronavirus-Pandemie im Frühjahr 2020 auch in der Schweiz Einzug hielt, rief die Politik eine «ausserordentliche Lage» aus. Notfallmässig wurden Massnahmen getroffen, um sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft zu schützen.
Um diese Massnahmen bis Ende 2021 zu verlängern, musste im ordentlichen Recht eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden: das Covid-19-Gesetz. Dieses wurde seither mehrmals angepasst und verlängert. Die Änderungen wurden in Abstimmungen im Juni 2021 und Ende November 2021 jeweils mehrheitlich angenommen.
Am 18. Juni 2023 sind die Schweizer nun zum dritten Mal aufgerufen, über das Covid-19-Gesetz zu befinden. Am 16. Dezember 2022 hatte der Bundesrat mehrere Corona-Regelungen bis Mitte 2024 verlängert. Die beschlossenen Änderungen stehen nun zur Debatte.
Covid-Zertifikat, Medikamentenversorgung und Einreiseregelungen
Das Covid-19-Gesetz enthält seit März 2021 die rechtliche Grundlage für ein Covid-Zertifikat. Ein solches wird aktuell in der Schweiz nicht mehr benötigt, kann aber bei der Einreise in andere Länder gefordert werden. Deshalb will der Bundesrat daran festhalten.
Das Covid-19-Gesetz soll auch den Medikamentenimport erleichtern und die Entwicklung von Medikamenten fördern. Ausserdem regelt es, welche Einreisebestimmungen bei einem möglichen erneuten Pandemieausbruch greifen.
Lesen Sie hier, worum es am 18. Juni 2023 bei der bei der dritten Abstimmung zum Covid-19-Gesetz genau geht.
Bundesrat empfiehlt ein Ja
Der Bundesrat und das Parlament sind sich einig: Das Covid-19-Gesetz war nötig, um die Pandemie und ihre Folgen in den Griff zu bekommen. Nun, da Covid-19 grösstenteils aus dem Alltag verbannt werden konnte, besitzt es vorsorgenden Charakter. Sollte sich die Lage wieder verschlechtern, kann dank des Gesetzes schnell gehandelt werden.
Lesen Sie hier die Empfehlung, die der Bundesrat und das Parlament zum Covid-19-Gesetz abgeben.
Befürworter: Gesetz schützt besonders gefährdete Menschen
Die Befürworter der Gesetzesänderung argumentieren, dass sich der weitere Verlauf der Pandemie nicht zuverlässig abschätzen lasse. Aktuell spiele das Virus im Alltag der Menschen zwar so gut wie keine Rolle mehr. Sollte sich die Lage jedoch deutlich verschlechtern, könne dank des Gesetzes schnell gehandelt werden. Vor allem der Schutz von besonders gefährdeten Menschen mit einem geschwächten Immunsystem sei wichtig.
Hier finden sich die Argumente der Befürworter, die für ein Ja bei der Abstimmung am 18. Juni 2023 werben.
Gegner: Spaltung der Gesellschaft ein Ende setzen
Die Gegner des Covid-19-Gesetzes werben für eine Rückkehr zur Normalität. Ihnen zufolge hat die Bevölkerung genug von Massnahmen, Streit und Diskriminierung. Eine Ablehnung der Gesetzesänderung setze der Spaltung der Gesellschaft samt Beschneidung der Grundrechte ein Ende. Zu den Gegnern gehören neben der SVP auch mehrere Gruppierungen wie die «Freunde der Verfassung» oder die Jugendbewegung «MASS-VOLL».
Hier finden sich die Argumente der Gegner, die das Covid-19-Gesetz ablehnen.
Abstimmungen im Juni und im November 2021
Schon im Juni 2021 stimmte die Schweiz über Teile des Covid-19-Gesetzes ab. Dieses wurde am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent der Stimmen angenommen.
Am 28. November 2021 entschied die Schweiz erneut über das Covid-19-Gesetz. Dieses Mal standen die Anpassungen vom 19. März 2021 zur Debatte. Sie wurden mit 62 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 65,7 Prozent.
Informationen zum Covid-19-Gesetz
Das Gesetz regelt, wie Bundesrat und Parlament in Zusammenarbeit mit den Kantonen weiterhin die Folgen der Coronavirus -Pandemie bewältigen können. Entsprechend des Verlaufs der Pandemie hat es immer wieder Anpassungen erfahren.
Zeitweise waren Paragraphen zur finanziellen Entschädigung und Unterstützung von betroffenen Personen und Unternehmen enthalten. Auch wurde das Contact-Tracing darüber geregelt. In seiner aktuellen Version behandelt das Gesetz nach wie vor Fragen zur Versorgung und Zulassung von Medikamenten und Impfstoffen.