Covid-19-Gesetz: Alle Infos zur dritten Abstimmung
Am 18. Juni 2023 stimmen die Schweizer über Änderungen am Covid-19-Gesetz ab. Bei den beiden vorherigen Referenden 2021 gab es eine Mehrheit für das Gesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 18. Juni 2023 stimmen die Schweizer über das neue Covid-19-Gesetz ab.
- Innerhalb von zwei Jahren kam es damit zum dritten Mal zu einem Referendum.
- Es geht dabei um Covid-19-Zertifikate, Medikamente und mögliche Grenzschliessungen.
Das Schweizer Parlament hat am 16. Dezember 2022 mehrere Corona-Regelungen bis Mitte 2024 verlängert. Die Massnahmen sind im Covid-19-Gesetz geregelt. Dieses ist seit September 2020 in Kraft und wurde seither mehrere Male angepasst.
Am 18. Juni 2023 stimmen die Schweizer in einer Volksabstimmung über die neue Version des Covid-19-Gesetzes ab. Die Gegner des Gesetzes brachten ein Referendum zustande. Damit sind die Stimmberechtigten zum dritten Mal in zwei Jahren aufgerufen, ihre Meinung zur Schweizer Corona-Politik zu äussern.
Einige Massnahmen aus dem Covid-19-Gesetz wurden verlängert
Nach wie vor können Zertifikate ausgestellt werden, die eine Impfung, eine Covid-Erkrankung oder einen negativen Test bescheinigen. Damit soll sichergestellt werden, dass Reisende in andere Länder einreisen können. Mitunter würden im Ausland nach wie vor entsprechende Nachweise gefordert.
Auch fordert das Gesetz einen verstärkten Schutz von besonders gefährdeten Menschen. So können Arbeitgeber verpflichtet werden, für diese die Möglichkeit der Heimarbeit anzubieten.
Versorgung mit Medikamenten soll gesichert bleiben
Um bei einem erneuten Ausbruch des Virus die Versorgung zu sichern, bleiben die Hürden für den Medikamentenimport niedrig. So sollen Medikamente gegen Covid-19 auch eingeführt werden dürfen, wenn noch keine Zulassung in der Schweiz vorliegt.
Zudem fördert der Bund die Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19. Die Grundlage hierfür ist das Covid-19-Gesetz. Läuft dieses aus, stünden laut Bundesrat auch diese Projekte vor dem Aus.
Spezielle Regelungen zur Einreise in die Schweiz
In der neuesten Version des Covid-19-Gesetzes bleiben auch Einreisebeschränkungen in die Schweiz bestehen. So kann im Falle einer Pandemie die Einreise aus bestimmten Staaten beschränkt oder verboten werden.
Ausnahmen sieht das Gesetz für Grenzgänger vor. Diese konnten während der Pandemie trotz bestehender Beschränkungen weiter ein- und ausreisen. Betroffen sind laut Bundesrat rund 400'000 Pendler aus dem Grenzgebiet.
Was passiert bei einem Nein zum Gesetz?
In der Volksabstimmung geht es um die Änderungen des Gesetzes vom 16. Dezember 2022. Ihrer Dringlichkeit wegen traten diese Änderungen sofort in Kraft. Bei einem Nein würden sie Mitte Dezember 2023 auslaufen – und nicht erst Mitte 2024.
Weshalb wurde das Gesetz erlassen?
Die Coronavirus-Pandemie verlangte 2020 vom Bundesrat rasches und weitreichendes Eingreifen, um Menschen und Unternehmen angemessen zu schützen. Dafür musste teilweise auf das Notrecht zurückgegriffen werden.
Um für weitere Massnahmen eine gesetzlich verankerte Grundlage zu haben, verabschiedete das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz. Seit seiner Schöpfung wurde das Gesetz mehrmals an die Folgen der Pandemie angepasst.
Schon zwei Mal wurde über das Covid-19-Gesetz abgestimmt
Gegen die Anpassungen vom 25. September 2020 kam ein erstes Referendum zustande. Im Juni 2021 nahmen die Stimmberechtigten diese Änderungen mit 60 Prozent an.
Auch gegen die Neuerungen vom 19. März 2021 wurde ein Referendum ergriffen, über das im November 2021 abgestimmt wurde. Das Covid-19-Gesetz wurde mit 62 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 65,7 Prozent.
Ausweitung von Finanzhilfen war Gegenstand der letzten Abstimmung
Die Änderungen am Covid-19-Gesetz vom März 2021 ermöglichten eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung Betroffener. Davon profitierten Personen und Unternehmen, welche bis dato keine Finanzhilfen beziehen konnten. Zu diesen zählen beispielsweise Selbständigerwerbende, Kulturschaffende, Sportclubs und Kindertagesstätten. Ausserdem wurde der Anteil der Bundesmittel an die Beiträge erhöht.
In der Gesetzesversion vom 16. Dezember 2022 waren derartige Finanzhilfen nicht mehr vorgesehen. Ausgelaufen sind auch die ausserordentlichen Entschädigungen bei Kurzarbeit und Kostenübernahme bei Covid-Tests durch den Bund.
Covid-Tests und Quarantäne
Durch die Anpassungen im März 2021 waren die Massnahmen zum Contact Tracing weiterentwickelt worden. Sie sollten Ansteckungsketten unterbrechen und Neuansteckungen verhindern.
Die Schaffung einer Grundlage für das Covid-Zertifikat war seinerzeit ein weiterer zentraler Punkt der Änderungen. Das Zertifikat dokumentiert eine erhaltene Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Somit weist es Personen aus, die nicht ansteckend sind oder zumindest ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein. Das Zertifikat erlaubt es, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten.