Covid-19-Gesetz: Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament werben für die Änderungen am Covid-19-Gesetz. Sie seien nötig, um bei einer Verschlechterung der Lage schnell handeln zu können.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja bei der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz.
- Die Gesetzesänderungen sind bereits rechtskräftig und würden sonst Ende 2023 verfallen.
- Aktuell sind die meisten Massnahmen ausgesetzt, sollen aber im Notfall schnell greifen.
Am 18. Juni 2023 kommt es zur Abstimmung über die Änderungen am Covid-19-Gesetz vom 16. Dezember 2022.
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen, die Änderungen anzunehmen. Dieselbe Empfehlung hatten beide Gremien auch bei den vorherigen beiden Abstimmungen im Juni 2021 und im November 2021 ausgesprochen. Die Politik wolle «im Notfall auf bewährte Instrumente zurückgreifen können, um gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen.»
Der Ständerat stimmte im Dezember 2022 mit 39 Stimmen für das Covid-19-Gesetz. Eine Gegenstimme gab es aus den Reihen der SVP. Im Nationalrat wurden die Änderungen mit 140 zu 50 Stimmen bestätigt. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion und vereinzelt von FDP-Mitgliedern.
Covid-19-Gesetz soll schnelles Handeln ermöglichen
Der Bundesrat wirbt für die Gesetzesverlängerung, «damit im Notfall bestimmte Massnahmen weiterhin rasch zur Verfügung stehen». Aktuell würden die meisten der Instrumente nicht mehr angewendet. Verlängert wurden sie, um bei einer erneuten Verschlechterung der Lage schnell handeln zu können.
So sieht das Gesetz etwa bei einer Wiederaufnahme strenger Grenzkontrollen Ausnahmeregelungen für Grenzgänger vor. Der Bundesrat wolle damit vor allem das Schweizer Gesundheitssystem schützen. Viele Mitarbeiter in den Spitälern in der Grenzregion seien Pendler. Könnten sie nicht mehr einreisen, wäre der Betrieb im Gesundheitsbereich gefährdet.
Bei einem Nein laufen die meisten Massnahmen Ende 2023 aus
Bei einem Nein zum Covid-19-Gesetz würden auch andere Massnahmen Ende 2023 auslaufen. Covid-19-Zertifikate könnten nicht mehr ausgestellt werden. Innerhalb der Schweiz spielen diese aktuell keine Rolle mehr, aber für Reisende seien sie nach wie vor wichtig. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass einige Länder bei der Einreise wieder ein Covid-Zertifikat verlangen.
Darüber hinaus konnten durch das Covid-19-Gesetz Medikamente bereits vor Ende des Zulassungsverfahrens bereitgestellt werden. Nutzniesser seien Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, etwa jene mit einem geschwächten Immunsystem. Ohne die Regelung sei das nicht mehr möglich, argumentiert der Bundesrat.
Bundesrat Alain Berset wirbt für Zustimmung zum Gesetz
Bundesrat Alain Berset warb Anfang Mai für ein Ja zu dem Gesetz. Er zeigte sich dabei zuversichtlich, dass die Schweizer sich seiner Haltung anschliessen. Bei den vergangenen beiden Abstimmungen im Juni und November 2021 stimmten jeweils über 60 Prozent für das Covid-19-Gesetz.
Allerdings sei die Pandemie – anders als damals – inzwischen weniger präsent. Das könne vor allem die Stimmbeteiligung beeinflussen und das Ergebnis drücken.