Das Wichtigste in Kürze: Änderung des Filmgesetzes («Lex Netflix»)
Am heutigen Sonntag entscheiden die Stimmberechtigten in der Schweiz über die Änderung des Filmgesetzes, weit herum bekannt als «Lex Netflix».
Das Wichtigste in Kürze
- Heute wird in der Schweiz über die Änderung des Filmgesetzes entschieden.
- Für die Streamingdienste gibt es in der Schweiz bis jetzt keine Investitionspflicht.
- Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sie sich an Schweizer Produktionen beteiligen.
Inländische Fernsehsender sind seit Jahrzehnten verpflichtet, vier Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren.
Filme und Serien werden aber zunehmend auch im Internet zum Abruf (Streaming) angeboten. Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es in der Schweiz bis jetzt keine Investitionspflicht. Demgegenüber kennen viele europäische Länder bereits eine solche Verpflichtung.
Zudem gilt für inländische Fernsehveranstalter auch seit langem die Verpflichtung, mehrheitlich Filme und Serien anzubieten, die in Europa produziert wurden. Damit soll die Angebotsvielfalt gewährleistet werden. Die Schweiz kennt, anders als die Länder der Europäischen Union, für Streamingdienste keine solche Mindestquote.
Streamingdienste sollen sich an Schweizer Produktionen beteiligen
Die Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz) will, dass für Streamingdienste ähnliche Regelungen gelten wie für Schweizer Fernsehsender. Konkret sollen sich auch Streamingdienste mit vier Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen.
Sollten sie die geforderten Investitionen nicht oder nur teilweise tätigen, müssen sie für die Differenz eine Ersatzangabe entrichten. Diese kommt der Schweizer Filmförderung zugute. Zudem soll die Investitionspflicht neu auch für ausländische Fernsehsender gelten, die Werbeblöcke gezielt für das Schweizer Publikum senden (Werbefenster). Schätzungen zufolge würden durch die Erweiterung der Investitionspflicht jährlich 18 Millionen Franken zusätzlich in das Schweizer Filmschaffen fliessen.
Mit dem geänderten Filmgesetz sollen zudem Streamingdienste verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent in Europa produzierte Inhalte zu senden. Demgegenüber sieht das Gesetz keine Quote für in der Schweiz produzierte Filme oder Serien vor.
Bürgerliche gegen Filmgesetz
Im Herbst 2021 hat eine breite Parlamentsmehrheit die Vorlage verabschiedet. Dagegen stimmten die SVP- und Teile der FDP- und Mitte-Fraktion. Die Mehrheit argumentierte, dass die Änderung des Filmgesetzes eine Lücke schliesse, die durch den digitalen Wandel entstanden sei.
Die Vorlage beseitige die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten. Es entstehe für – oft global tätige Unternehmen – ein zusätzlicher Anreiz, Schweizer Filme und Serien zu produzieren.
Zudem soll nach Ansicht der Befürworter die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Filmproduktion gestärkt werden. Dies insbesondere gegenüber den europäischen Ländern, die eine Investitionspflicht kennen. Dass sich die Investitionspflicht auf die Preise für das Streaming auswirken werde, sei unwahrscheinlich.
Den geforderten Mindestanteil an europäischen Inhalten bezeichnen die Befürworter als massvoll. Weil in der EU eine solche Anforderung bereits bestehe, erfüllten die Anbieter die Vorgabe schon heute. Für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ändere sich durch die Änderung folglich nichts.
Referendum gegen Filmgesetz
Gegen die geplante Investitionspflicht für Streamingdienste haben die Jungparteien von FDP, SVP und GLP das Referendum ergriffen. Das Komitee argumentiert, die Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten werde durch die vorgesehene Gesetzesänderung eingeschränkt. Sie falle einer «ungerechten EU-Filmquote zum Opfer».
Die neue Investitionsverpflichtung bezeichnen die Gegner als «unnötige Filmsteuer». Dies, weil das inländische Filmschaffen bereits heute jährlich mit weit über 120 Millionen Franken subventioniert werde. Auch schade es dem Wirtschaftsstandort Schweiz, wenn künftig die schweizerischen Privatsender stärker zur Kasse gebeten würden.
Das Referendumskomitee ist weiter der Auffassung, dass Streamingdienste wegen der geplanten Gesetzesänderung ihre Preise erhöhen könnten. Zudem sei es ungerecht, wenn Streamingdienste 30 Prozent ihres Programms für europäische Filme zur Verfügung stellen müssten.