Die Post muss besser erreichbar werden
Die Vorschriften, wie viele Poststellen und Angebote für den Zahlungsverkehr die Post betreiben muss, sollen verschärft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Post besser erreichbar machen.
- Die Kriterien, wie weit eine Poststelle entfernt sein darf, sollen verschärft werden.
- Diese sollen nicht mehr im nationalen Durchschnitt, sondern pro Kanton berechnet werden.
In Zukunft sollen 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel eine Post- oder Zahlungsverkehrsstelle erreichen können. Zusätzlich schlägt der Bundesrat vor, die Grundversorgung in den Städten zu verbessern.
Näher und auf Kantonsebene berechnet
Bisher mussten Poststellen und Agenturen für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten und Barzahlungsdienstleistungen innerhalb von 30 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein. Neu soll der Zeitaufwand für beide Fortbewegungsarten auf 20 Minuten verkürzt werden.
Das schlägt der Bundesrat in der Revision der Postverordnung vor, die er am Mittwoch in die Vernehmlassung schickte. Ausserdem soll der Richtwert von 90 Prozent der Bevölkerung in jedem Kanton eingehalten werden und nicht mehr nur im nationalen Durchschnitt.
Auch in Städten und Agglomerationen
Weiter soll in urbanen Gebieten mindestens eine Poststelle oder Agentur pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte bestehen. Wird diese Schwelle überschritten, bestehe ein Anspruch auf einen weiteren Zugangspunkt.
Der Bundesrat folgt mit diesen Anpassungen den Empfehlungen der von Bundesrätin Doris Leuthard im August 2017 eingesetzten Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung. Auch das Parlament forderte eine entsprechende Anpassung der Kriterien.