Das Bundesgericht schlägt der Bundesversammlung für die Amtsperiode 2023 bis 2024 Yves Donzallaz (SVP) zur Wahl als Bundesgerichtspräsidenten und François Chaix (FDP) als Vizepräsidenten vor. Die beiden sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgericht werden kommendes Jahr umbenannt.
Yves Donzallaz
Yves Donzallaz im Anzug. - keystone

Die Vollversammlung der ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter hat am Montag über die Wohlvorschläge für das Präsidium befunden. Dies geschah im Hinblick auf die Wintersession, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung des Bundesgerichts hervor geht.

Die aktuelle Bundesgerichtspräsidentin, Martha Niquille, scheidet mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 68 Jahren per Ende Jahr aus, wie bereits früher kommuniziert wurde.

Der neue Präsident und der neue Vizepräsident nehmen von Gesetzes wegen auch in der Verwaltungskommission des Bundesgerichts Einsitz. Als drittes Mitglied der Verwaltungskommission hat das Gesamtgericht die Bundesrichterin Beatrice van de Graaf gewählt.

Das Gericht teilt des weiteren mit, dass die beiden sozialrechtlichen Abteilungen in Luzern auf Beginn des kommenden Jahres umbenannt werden. Die bisherige erste sozialrechtliche Abteilung wird zur vierten öffentlich-rechtlichen Abteilung, die bisherige zweite sozialrechtliche Abteilung zur dritten öffentlich-rechtlichen Abteilung.

Gleichzeitig werde das Steuerrecht von der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne zur dritten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Luzern verschoben.

Die Ende September neu gewählte Bundesrichterin Federica De Rossa (SP) wird in der zweiten zivilrechtlichen Abteilung tätig sein. Die neue Bundesrichterin Karin Scherrer Reber (FDP) wurde der neuen dritten öffentlich-rechtlichen Abteilung und Bundesrichter Christian Kölz (Grüne) der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung zugeteilt.

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