Ehe für alle: Die Argumente der Befürworter
Für die Befürworter der «Ehe für alle» steht die Gleichberechtigung im Vordergrund. International und gesellschaftlich betrachtet sei diese längst «überfällig».
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Befürworter der Ehe für alle stehen Akzeptanz und Gleichbehandlung im Vordergrund.
- Die Ehe für alle sei nur eine folgerichtige Weiterentwicklung der Ehe.
Die Ehe für alle ist mehr als nur eine gesetzliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Sie soll die Akzeptanz innerhalb der Gesellschaft sowie der Berufswelt fördern und Familien besseren Schutz bieten. Die Ehe für alle ist laut dem nationalen Komitee der Befürworter «längst überfällig».
Gleichstellung durch Ehe für alle
Gleichgeschlechtliche Paare können derzeit in der Schweiz nicht heiraten. Dabei ist nicht von der religiösen Heirat die Rede. Es gibt für homo- und bisexuelle Paare auch keine Möglichkeit, zivil zu heiraten. Als Pendant ist derzeit die eingetragene Partnerschaft gedacht – diese ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgestellt.
Die Schweizerische Bundesverfassung verbietet aber jegliche Diskriminierung aufgrund der Lebensform. Gleichzeitig wird dort auch das Recht auf Ehe und Familie festgehalten. Die Ehe für alle soll diese Ungleichbehandlung beseitigen.
Signal der Akzeptanz
Wie das Pro-Komitee vermerkt, ist die gleichgeschlechtliche Liebe in der Schweizer Gesellschaft weitgehend anerkannt. Die Ehe für alle hätte aber eine wichtige Signalwirkung – insbesondere für junge Menschen, aber auch für die Arbeitswelt.
Die Ehe für alle ist demnach auch eine folgerichtige Weiterentwicklung der Ehe. Als Institution hat sie sich schon öfters dem gesellschaftlichen Wandel angepasst. Vom rein ökonomischen Zusammenschluss wurde sie zur leidenschaftlichen Ehe, die heutzutage als reiner Akt der Liebe angesehen werden kann.
Besserer Schutz der Familie
Vielfältige Familienmodelle sind in der Schweiz bereits Realität. Auf der Strecke geblieben ist nur die dazugehörige Gesetzgebung – und so auch das Kindeswohl. Mit der Ehe für alle erhalten neben verschiedengeschlechtlichen Paaren auch verheiratete Frauenpaare Zugang zur Samenspende. Diese ermöglicht die originäre Elternschaft beider Frauen.
Das Kind hat von Geburt an zwei Elternteile, statt durch eine nachträgliche Adoption einer der Partnerinnen Elternschaft zu erhalten. Beim Tod eines Elternteils sind die Kinder so rechtlich besser abgesichert. Ausserdem wird so das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gewahrt, da anonyme Samenspenden in der Schweiz verboten sind.
Schweiz ist bereit
Bundesrat und Parlament haben sich bereits für eine Ehe für alle ausgesprochen. Wie das Pro-Komitee vermerkt, stehen auch die nationale Ethikkommission sowie verschiedene Familienorganisationen und Religionsgemeinschaften hinter der Gesetzesänderung.
Das Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes 2007, der Stiefkindadoption 2018 und des Diskriminierungsverbotes 2020 zeige den entsprechenden Wertewandel innerhalb der Gesellschaft auf. Dass die Schweiz als eines der letzten westeuropäischen Länder endlich eine gleichgeschlechtliche Ehe zulässt, sei somit «überfällig».