Ehe für alle: Empfehlung des Bundesrats und Parlaments
Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme der Gesetzesvorlage «Ehe für alle» am 26. September 2021. Die individuelle Freiheit steht dabei im Vordergrund.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat und Parlament sind für eine Annahme der «Ehe für alle» am 26. September 2021.
- Die Gesetzesvorlage sei in keiner Weise verfassungswidrig.
Der Bundesrat und das Parlament haben eine klare Haltung gegenüber der Gesetzesänderung zur Ehe für alle: Ein Ja soll her. Sie sprechen sich im Allgemeinen für diese rechtliche Gleichstellung von Paaren gleich- und ungleichgeschlechtlicher Partner aus. Argumentiert wird hier auf verschiedenen Ebenen.
Freiheit weniger einschränken
Der Bundesrat und das Parlament wollen die individuellen Freiheiten der Bürger wahren. Dabei soll das Privat- und Familienleben von Menschen nicht durch den Staat vorbestimmt werden. Dazu gehöre auch die rechtliche Regelung der eigenen Partnerschaft.
Die Ungleichbehandlung, dass gleichgeschlechtliche Paare statt einer Ehe nur eine eingetragene Partnerschaft eingehen können, soll beseitigt werden. Dadurch wird niemand benachteiligt – die Ehe zwischen Mann und Frau bleibt dieselbe.
Der Gesellschaft anpassen
Die Schweizer Gesetzgebung hinkt der gesellschaftlichen Realität hinterher. Schon heute gibt es Kinder, die mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen. Welche Zuneigung und Fürsorge Kinder von ihren Eltern erfahren, ist in den Augen des Parlaments keine Frage des Geschlechts.
Dass Ehepaare des gleichen Geschlechts nun gemeinsam Kinder adoptieren dürfen, sei nur richtig. Ebenso sollen deswegen verheiratete Frauenpaare die Möglichkeit der Samenspende wahrnehmen können.
Samenspende für alle Ehepaare
In der Schweiz gilt: Jede Person hat das Anrecht auf die Kenntnis ihrer Abstammung. Die momentane Gesetzeslage in der Schweiz verbietet Frauenpaaren die Nutzung einer Samenspende. Wie der Bundesrat schreibt, treibt das manche Frauenpaare ins Ausland. Bei ausländischen Samenspenden ist allerdings nicht immer gewährleistet, dass ein so gezeugtes Kind seinen biologischen Vater ausfindig machen kann.
Die Ehe für alle öffnet den Zugang zur legalen Samenspende für Frauenpaare in der Schweiz. Somit bleibt das Recht auf Kenntnis der Abstammung – sobald man volljährig ist – gewahrt.
Das sind die einzigen gesetzlichen Anpassungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin. Die anonyme Samenspende, Eizellen-Spende und die Leihmutterschaft sind weiterhin verboten. Alle verheirateten Paare, ob gleichgeschlechtlich oder nicht, erhalten so dieselben Rechte.
Ehe für alle ist verfassungstreu
Bundesrat und Parlament sehen die Gesetzesänderung nicht als verfassungswidrig an. Artikel 14 der Bundesverfassung besagt: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.» In keiner Weise wird bei der Definition der Ehe das Geschlecht erwähnt.