Ehe für alle: Die Argumente der Gegner
Die Ehe für alle sei verfassungswidrig: Laut Gegnern der Gesetzesvorlage kann eine Ehe nur zwischen Mann und Frau existieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gegner der «Ehe für alle» sehen die Ehe nur als Bund zwischen Mann und Frau.
- Sie argumentieren, dass Kinder beim Aufwachsen Vorbilder beider Geschlechter benötigen.
- Problematisch sei auch der ausgeweitete Zugang zu Samenspenden.
Mit 136 zu 48 Stimmen stimmte der Nationalrat für eine Ehe für alle. Der Ständerat sprach sich mit 24 zu 11 Stimmen ebenfalls für die Gesetzesänderung aus. Sowohl die christliche Partei EDU als auch eine Mehrheit der SVP stemmten sich dagegen. So kam es, dass ein Komitee aus SVP und anderen konservativen Politikern ein Referendum zustande brachte.
Ehe nur zwischen Mann und Frau
Artikel 14 der Bundesverfassung besagt: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.» Gegner der Ehe für alle sehen darin einen Widerspruch mit der vorgeschlagenen Gesetzgebung.
Da die Verfassung keine Angaben zu Geschlechtern macht, wurde die Ehe bisher als eine Bindung zwischen Mann und Frau interpretiert. Eine Neuinterpretation, wie sie die Ehe für alle vorsieht, wäre für das Referendumskomitee verfassungswidrig.
Weiterhin wird argumentiert, das Privileg der Ehe gründe auf biologischen Fakten. Deswegen sei die Ungleichbehandlung von Paaren, die aus zwei Männern oder zwei Frauen bestehen, keine Diskriminierung.
Da eingetragene Partnerschaften ausserdem viel seltener vorkommen als zivile Ehen, sei eine solche Änderung unverhältnismässig.
Ehe für alle macht Samenspende zugänglicher
Wird die «Ehe für alle» angenommen, wird die Samenspende für verheiratete Frauenpaare erlaubt. Für das Referendumskomitee geht diese Ausweitung über die Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren hinaus. Bisher erhalten heterosexuelle Paare nur bei Unfruchtbarkeit oder der Gefahr einer schweren Krankheit Zugang zu Samenspenden. Frauenpaare seien demnach nicht im gleichen Sinne unfruchtbar, wie es bisher bei andersgeschlechtlichen Paaren definiert wurde.
Das Referendumskomitee befürchtet hinter dieser Ausweitung eine «Salami-Taktik». Demnach folge auf diese Gesetzesänderung schon bald ein Versuch, die Leihmutterschaft zu legalisieren. Diese ist in der Schweiz verboten.
Sorgen um das Kindeswohl
Die Gegner der «Ehe für alle» behaupten, ein Kind brauche Vorbilder beider Geschlechter. Bei einer allfälligen Samenspende könne einem Kind – maximal bis zum 18. Lebensjahr – das Kennenlernen seines Vaters verwehrt werden. Das beeinflusse die «Verwurzelung in der Ursprungsfamilie» und die kindliche Identitätsbildung.