Ehe für alle: Informationen rund um die Gesetzesänderung
Die Ehe für alle kam am 26. September vor das Volk. Die Gesetzesänderung sieht mehrere rechtliche Folgen vor – die Ehe zwischen Mann und Frau bleibt dieselbe.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ehe für alle ersetzt die eingetragene Partnerschaft.
- Die Gesetzeslage bei Adoption, Einbürgerung und Fortpflanzungsmedizin wird beeinflusst.
- Die Gesetzesänderung kam am 26. September 2021 in der Schweiz vors Volk.
Am 26. September 2021 entschied das Schweizer Stimmvolk über die «Ehe für alle». Sie soll allen Leuten – unabhängig von ihrem Geschlecht – eine zivile Ehe ermöglichen. Die religiöse Ehe ist von der Gesetzesänderung nicht betroffen und für die Ehe zwischen Mann und Frau ändert sich nichts.
Bisher können gleichgeschlechtliche Paare als Pendant zur zivilen Ehe eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Diese ist aber weder symbolisch noch rechtlich mit einer Ehe gleichzustellen. Ziel ist es somit, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.
Umwandlung in eine Ehe
Wird die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, wird gleichzeitig die eingetragene Partnerschaft abgeschafft. Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können diese weiterführen oder beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln lassen. Man wird nach der Gesetzesänderung keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr eingehen können.
Gemeinsame Adoption
Bisher war es möglich, in einer eingetragenen Partnerschaft das Kind des Partners zu adoptieren. Alternativ gab es die Einzeladoption, die innerhalb einer eingetragenen Partnerschaft aber auch einigen Voraussetzungen unterlag. Mit der «Ehe für alle» soll jedes gleichgeschlechtliche Paar die Möglichkeit haben, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.
Samenspende in der Ehe für alle
In der Schweiz ist die Samenspende ausschliesslich verheirateten Paaren erlaubt. Durch die «Ehe für alle» wären auch verheiratete Frauenpaare imstande, eine Samenspende zu erhalten.
Dabei werden die Spender wie bisher im Spenderregister eingetragen. So wird auch die anonyme Samenspende weiterhin verboten. Bei der Eizellen-Spende und der Leihmutterschaft ändert sich nichts – sie bleiben ebenso verboten.
Einbürgerung wird erleichtert
Ausländische Ehepartner einer Schweizerin oder eines Schweizers können derzeit erleichtert eingebürgert werden. Nach der Annahme der «Ehe für alle» soll die erleichterte Einbürgerung auch verheirateten, gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht werden.
Abstimmungsresultat
Die Ehe für alle wurde am 26. September 2021 mit 64,1 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 52,6 Prozent.