Energiespar-Merkblatt: Firmen dürfen weniger heizen
Das Seco zeigt in einem Merkblatt, wie Unternehmen bei Heizung, Licht und Lüftung Energie sparen sollen. Viel Spielraum besteht indes nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Merkblatt des Seco legt dar, wie Unternehmen Energie sparen können.
- Die Raumtemperatur könne auch unter 21 Grad liegen.
- Der Gesundheitsschutz der Angestellten geht aber vor.
Wegen des Gasmangels und der im Spätwinter drohenden Strommangellage hat der Bundesrat die ganze Schweiz zum Energiesparen aufgerufen. Zusammen mit Unternehmen, Verbänden, Kantonen, Städten und Gemeinden hat der Bund die Energiespar-Alliance gegründet. Nun hat auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) dazu ein Merkblatt veröffentlicht.
Wie kann Energie gespart und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter trotzdem gewährleistet werden? Wird ein frischer Wind wehen in Grossraumbüros, wenn dick eingemummelte Bürogummis im Landesinteresse die Ohren steif halten? Eher nicht – Zugluft ist gemäss Arbeitsgesetz verboten und auch sonst findet man im Merkblatt nicht viel Energiesparpotenzial.
Seco segnet Raumtemperatur unter 21°C ab
Zwar belasse das Arbeitsgesetz den Unternehmen einen weiten Spielraum, schreibt das Seco. Doch unter den «möglichen Handlungsfeldern» finden sich kaum Massnahmen, die über das bereits bisher mögliche hinausgehen.
Eine Ausnahme bildet dabei die Raumtemperatur, die für Büroarbeitsplätze 21°C betragen muss. Diese gesetzliche Vorgabe könne unterschritten werden, schreibt das Seco, ohne aber genauere Angaben zu machen.
Für Angestellte wäre es also zumutbar, sich wärmer anziehen zu müssen, sodass auch 20 oder 19 Grad ausgehalten werden können. Handkehrum warnt das Seco aber gleich wieder vor allzu forschem Vorgehen. Unternehmen müssten Rücksicht nehmen auf «kälteempfindliche Personen wie Schwangere, Jugendliche oder ältere Mitarbeitende». Also die Heizung vielleicht nicht gleich zwei Grad runterdrehen, sondern ein halbes.
Licht und Lüftung ausschalten – nach Arbeitsschluss
Energie sparen lasse sich auch durch Reduzierung der Beleuchtungsstärke oder längeres Abschalten von Lampen und ganzen Installationen, so das Seco. Aber nur dort, wo man das Licht nicht braucht, also dort, wo es eh schon längst hätte abgeschaltet werden sollen. Denn Notbeleuchtung inklusive Sicherheitsbeleuchtung müsse stets eingeschaltet bleiben, warnt das Seco.
Wo nicht ständig gearbeitet werde, könne man problemlos auf 100 Lux reduzieren. Anders als bei der Temperatur ist dieser «Tipp» aber nicht neu, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Zu geringe Beleuchtung führe ausserdem zu Kopfschmerzen, übermässiger Ermüdung, höherer Fehleranfälligkeit oder verminderter Trittsicherheit. So bleibt Firmen nur übrig, ihre Konzepte zu überprüfen und allenfalls zu optimieren, neue Freiheiten lässt der Bund nicht zu.
Ein ähnliches Bild liefert das Merkblatt zum Thema Lüftung. In Abwesenheit der Mitarbeiter könne diese reduziert und ausgeschaltet werden. «Hingegen sollte im Hinblick auf eine nächste Corona-Welle die Belüftung in den Arbeitsräumen aufrechterhalten werden, wenn Mitarbeitende anwesend sind.» Alles andere wäre aber so oder so verboten: Arbeitsrechtlich müssen sämtliche Räume gelüftet werden, Corona hin oder her.
Seco klärt, was gilt
Das Energiespar-Merkblatt hilft den Unternehmen insofern, als es klar aufzeigt, wo die Sparappelle ihre Grenzen haben. Maximal darf der Komfort der Angestellten eingeschränkt, nicht aber deren Gesundheit gefährdet werden.
«Das Arbeitsgesetz belässt den Unternehmen einen weiten Spielraum und steht den Sparappellen des Bundesrates nicht entgegen», hält das Seco fest. Das stimmt dann, wenn Unternehmen bislang ihren Spielraum zur (teuren) Energieverschwendung ausgenutzt haben. Für diejenigen, die bisher schon Licht nicht unnötig brennen liessen, sind die «möglichen Handlungsfelder» aber ausgereizt.
Sie erhalten mit dem Merkblatt immerhin die amtliche Bestätigung, auf dem richtigen Weg zu sein. Nur wird so keine Energie zusätzlich eingespart, so wie dies Energieministerin Simonetta Sommaruga gerne sähe. Oder in den Worten des Seco-Merkblatts: «Es obliegt weiterhin dem Arbeitgeber, geeignete Massnahmen zu finden und umzusetzen.»