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Erste Massnahmen des Energie-Mantelerlasses treten in Kraft

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat setzt ein neues Umsetzungspaket für das Energie-Mantelerlass in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen.

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Wer eine Photovoltaikanlage von mindestens 100 Kilowatt (kW) Leistung über einem bisher unüberdachten Parkplatzareal bauen will, erhält neu einen Bonus. (Symbolbild) - keystone

Das Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien oder kurz Energie-Mantelerlass ist im Juni an der Urne deutlich angenommen worden. Nun setzt der Bundesrat ein erstes Umsetzungspaket per 1. Januar 2025 in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen im Energierecht: NEUPRIORISIERUNG: In Eignungsgebieten, die die Kantone mit Rücksicht auf Natur- und Landschaftsschutz sowie die Landwirtschaft bezeichnen müssen, haben neu auch grosse Solaranlagen mit einer Winterstromproduktion von mindestens 5 Gigawattstunden (GWh) grundsätzlich Vorrang.

Mitspracherechte hat die Bevölkerung aber weiterhin. Beispielsweise bleiben in Gemeinden Abstimmungen über konkrete Projekte möglich. Für 16 explizit genannte Wasserkraftprojekte gibt es planerische Erleichterungen mit gegenüber heute weniger Mitsprachemöglichkeiten, weil die Nutzungsplanung wegfällt.

Von Wasserkraft bis Photovoltaik: Neue Regelungen

Wasserkraftwerke dürfen ausserdem in Biotopen von nationaler Bedeutung, in gewissen Wasser- und Zugvogelreservaten, auf Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen geplant werden – jedoch nur, wenn sie zur Verbesserung der ökologischen Situation beitragen oder wenn nur ihre Restwasserstrecke im Schutzobjekt liegt.

PROJEKTE: Wer eine Photovoltaikanlage von mindestens 100 Kilowatt (kW) Leistung über einem bisher unüberdachten Parkplatzareal bauen will, erhält neu einen Bonus. Neu können auch Projekte für Windenergie-, Wasserkraft- sowie Geothermie-Kraftwerke ein Gesuch um Übernahme von höchstens vierzig Prozent der anrechenbaren Projektierungskosten stellen.

SPARZIELE: Die Energieversorger müssen Private und Unternehmen beim Stromsparen unterstützen, zum Beispiel bei der Wahl von möglichst stromeffizienten Geräten. Für das Jahr 2025 gibt es jedoch noch keine Zielvorgabe.

Transparenz und Verantwortung in der Stromproduktion

STROMKENNZEICHNUNG: Die Energielieferanten müssen die Stromkennzeichnung einmal pro Jahr den Kundinnen und Kunden mit der Rechnung versandt werden. Neu muss darauf der Vergleich des bestellten Stromprodukts mit dem Lieferantenmix des Elektrizitätslieferanten grafisch ansprechend dargestellt werden.

Weiter müssen die durch die Stromproduktion direkt verursachten Emissionen an CO2 sowie die Menge der anfallenden radioaktiven Abfälle gemäss Herkunftsnachweisen ausgewiesen werden.

WASSERKRAFTRESERVE: Ab 2025 sind die Betreiber von Speicherseen ab einer Speicherkapazität von 10 GWh verpflichtet, für den Winter in den Speicherseen genügend Wasser für die Stromproduktion zur Bewältigung von kritischen Versorgungsengpässen zurückzuhalten. Sie erhalten dafür eine moderate Pauschalabgeltung.

Kommentare

User #2165 (nicht angemeldet)

Mal schauen, wie lange es dauert bis die Leute begreifen wofür sie da Ja gestimmt haben.

User #2533 (nicht angemeldet)

Grosse Anlagen werden gesponsert. Man könnte auch kleinere besser unterstützen und nicht einen solchen Kantönlizirkus veranstalten.

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