Erste Nationalrätin stimmt von zu Hause ab
Ein neues Parlamentsgesetz erlaubt es den Nationalratsmitgliedern, trotz Absenz über Geschäfte abzustimmen. Heute wurde es erstmals gebraucht.
Das Wichtigste in Kürze
- Parlamentsmitglieder dürfen nun von zu Hause aus über Geschäfte abstimmen.
- Aber nur, wenn ihre Absenz Covid-bedingt ist. Das Gesetz gilt erst seit einigen Tagen.
- Heute wurde es erstmals benützt: Eine Grüne Nationalrätin ist in Quarantäne.
Letzte Woche verabschiedete der Nationalrat ein dringliches Gesetz. Es ging darum, Nationalratsmitglieder auch von zu Hause aus die Teilnahme an der Session zu ermöglichen. Heute Montag wurde das Gesetz zum ersten Mal benützt.
Denn die Grüne Nationalrätin Sophie Michaud Gigon (VD) befindet sich seit Freitag in ärztlich angeordneter Quarantäne. Dies teilte der Ratspräsident Andreas Aebi zu Beginn der Sitzung mit.
Absenz-Gesetz gilt nur für Coronavirus
Eigentlich dürfte sie nicht über Geschäfte abstimmen, über die im Nationalrat diskutiert wird – eigentlich. Doch das Gesetz, welches am 10. Dezember in einer Schlussabstimmung angenommen wurde, erlaubt ihr das.
Das Geschäft über die in-absentia-Abstimmung wurde nicht ohne Widerstand angenommen. Zuerst war ein solches auch für den Ständerat vorgesehen, doch dieser winkte ab. Schliesslich wurde es mit über 160 Stimmen angenommen. Einzig dagegen waren die SVP-Fraktion und mehrere FDP-Nationalratsmitglieder.
Doch das Gesetz gilt nur für Covid-Kranke oder Ratsmitglieder, welche sich in Quarantäne befinden. Personen, die zur Risikogruppe zählen und deshalb nicht teilnehmen wollen, werden vom Gesetz ausgeschlossen. Dazu zählt die Genfer Abgeordnete Stéfanie Prezioso Batou (Ensemble à Gauche), welche wegen einer Lungenkrankheit auf die Sitzungs-Teilnahme verzichtet.