Europarat-Kandidatur von Alt Bundesrat Berset nicht in Gefahr
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten sieht keine Beeinträchtigung von Alain Bersets Kandidatur durch das EGMR-Urteil.
Die vom Parlament am Mittwoch verabschiedete Erklärung zum Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Schweiz beeinträchtigt die Kandidatur von Alt Bundesrat Alain Berset für das Amt des Generalsekretärs des Europarats nicht. Dieser Ansicht ist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten.
Die Wahl stehe in keinem Zusammenhang mit dem Urteil. «Es ist in jedem Fall Aufgabe der Mitgliedstaaten des Europarats und nicht des Generalsekretärs, die Umsetzung der Urteile des EGMR zu überwachen», erklärte das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
FDP-Fraktionspräsident Damien Cottier (NE), der auch Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats ist, hält es derweil für möglich, dass «einige Unterstützer anderer Kandidaten versuchen, die Entscheidung des Parlaments auszunutzen». Das sagte er auf Anfrage.
Bersets Position im Rennen um den Posten
Alt Bundesrat Berset wird für das Amt des Generalsekretärs des Europarats empfohlen und führt das Rennen an. Die Delegierten der Ministerinnen und Minister des Europarats setzten die Kandidatur des Schweizers zuletzt zuoberst auf ihr Dreierticket. Das Ticket wurde «in der Reihenfolge der Präferenzen» erstellt, wie es in der entsprechenden Resolution hiess.
Hinter dem Sozialdemokraten Berset stehen an zweiter Stelle der von Estland vorgeschlagene Indrek Saar und an dritter Stelle der Belgier Didier Reynders auf dem Ticket. Die Wahl findet am 25. Juni statt.
Der vor 75 Jahren gegründete Europarat gilt als Hüter der europäischen Menschenrechtskonvention und als älteste zwischenstaatliche Organisation. Obschon die Schweiz nicht von Anfang an dabei war, ist Zürich einer der Geburtsorte des Europarats.