Die Bundesverwaltung darf per 1. August Social-Media-Kommentare löschen, wenn diese Desinformation verbreiten.
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Social-Media-Apps auf einem Smartphone. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund will mit einem neuen Gesetz Fake News entgegensteuern.
  • Ab dem 1. August darf die Bundesverwaltung deshalb Kommentare auf sozialen Medien löschen.
  • Desinformation oder Aufrufe zu Verbrechen, Hass oder Gewalt dürfen entfernt werden.
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Die Bundesverwaltung darf künftig Social-Media-Kommentare löschen, wenn diese offensichtlich falsch sind und der Desinformation dienen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung per 1. August in Kraft gesetzt.

Ein Kommentar darf auch gelöscht werden, wenn er keinen Bezug zum Thema des entsprechenden Beitrags hat und dieser mehrfach fiel. Kommentare, die zu Verbrechen, Hass oder Gewalt aufrufen, dürfen ebenso vom Bund entfernt werden.

Weiter dürfen auch jene gelöscht werden, die persönlichkeitsverletzende, drohende, diskriminierende oder pornografische Inhalte zeigen.

Bund wird wohl zurückhaltend löschen

Zuletzt darf der Bund Kommentare, die Werbung enthalten oder gesundheitsgefährdend sind, entfernen. Dafür wird die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) um neue Artikel ergänzt.

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Der Bundesrat hat am Mittwoch ein neues Gesetz verabschiedet.
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Ab dem 1. August darf die Bundesverwaltung Kommentare auf Social Media löschen.
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Diese Macht darf der Bund einsetzen, wenn offensichtliche Fake News verbreitet werden oder die Kommentatoren zu Hass, Gewalt oder Verbrechen aufrufen.
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Ausserdem dürfen auch Kommentare entfernt werden, wenn persönlichkeitsverletzende, drohende, diskriminierende oder pornografische Inhalte vorhanden sind.
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Die Behörde darf allerdings nur handeln, wenn der Kommentar eine Unverhältnismässigkeit aufweist, denn die Meinungsfreiheit soll gewahrt werden.

Viele soziale Medien erlaubten es Nutzern bereits, unliebsame Kommentare zu ihren Beiträgen im eigenen Profil zu löschen. Auch Blockieren sei eine Möglichkeit, um unerwünschte Aussagen zu vermeiden.

Behörden dürften von diesen Möglichkeiten mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit jedoch nur zurückhaltend Gebrauch machen.

Der Bund darf bald Fake-News-Kommentare löschen. Findest du das gut?

Grundsätzlich gelte, dass Behörden Kommentare nur löschen sollen, wenn dies verhältnismässig sei. Es müsse ausserdem eine sachliche Diskussion ermöglicht werden und der Abwehr einer Gefahr oder einem anderen öffentlichen Interesse dienen.

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