Für Kommission ist 13. AHV-Rente wegen Schulden nicht zu schultern
Die Finanzkommission des Nationalrats stellt sich entschieden gegen eine 13. AHV-Rente die von Gewerkschaften gefordert wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 13. AHV-Rente wird von Gewerkschaften gefordert.
- Die Finanzkommission des Nationalrats stellt sich jedoch gegen diesen Vorschlag.
- Die angespannte Finanzlage machte dies laut der Kommission unmöglich.
Eine von den Gewerkschaften geforderte 13. AHV-Rente kommt für die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) nicht infrage. Die erwarteten Mehrausgaben in Milliarden-Höhe könne der Bund aufgrund seiner sehr angespannten Finanzlage nicht schultern, argumentiert sie.
Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichte Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter (Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente)« verlangt, dass Rentnerinnen und Rentner künftig Anspruch hätten auf einen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente.
Dieser würde vor allem Personen mit tiefen und mittleren Einkommen im Alter ein besseres Leben ermöglichen. Um die Kosten von jährlich rund 3,5 Milliarden Franken zu decken, schlagen die Gewerkschaften vor, dass die Nationalbankgewinne verwendet werden.
Bundesrat sieht keinen finanziellen Spielraum
In einem Mitbericht an die federführende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beantragt die Finanzkommission mit 14 zu 8 Stimmen, das Volksbegehren zur Ablehnung zu empfehlen und ihm weder einen direkten noch einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustelle. Das teilt die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Die Finanzierung der Umsetzung sei problematisch.
Der Bundesrat sieht finanziell keinen Spielraum für eine zusätzliche 13. AHV-Altersrente. Zudem würden Bezügerinnen und Bezüger einer Invaliden- oder Hinterlassenen-Rente gegenüber den Pensionierten benachteiligt, schreibt er in der Botschaft zur Vorlage.
Eine Minderheit der Nationalratskommission unterstützt die Volksinitiative, da sie deren Anliegen als sehr wichtig und absolut gerechtfertigt erachtet. Das heisst es in der Mitteilung. Die Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen solle in einem so reichen Land wie der Schweiz kein Hindernis darstellen.