Heiratsstrafe: CVP zieht Beschwerde vor Bundesgericht

Die CVP macht ihre Ankündigung wahr und hat vor Bundesgericht eine Abstimmungsbeschwerde zur Heiratsstrafe eingereicht.

Ehering Hände
Symbolbild zur Ehe. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die CVP hat vor Bundesgericht eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht.
  • Sie fordert, dass die Abstimmung zur Heiratsstrafe wiederholt wird.

Geht es nach der CVP, sollte ihre eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» erneut vors Volk. Sie war 2016 an der Urne knapp verworfen worden. Nun wird vor Bundesgericht über eine allfällige Wiederholung der Abstimmung für die Abschaffung der Heiratsstrafe entscheiden. Die CVP zieht ihre Beschwerde nach der Ablehnung in vier Kantonen ans höchste Gericht weiter.

Gegenüber Nau hatte CVP-Präsident Gerhard Pfister bereits Mitte Juni erklärt, dass die CVP den Gang vor Bundesgericht prüfe. Einige Tage später dann hatte die Partei in mehreren Kantonen eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht.

«Skandalöse Fehlinformation»

Begründet wird die Beschwerde mit «skandalösen Fehlinformationen» über die Zahl der betroffenen Ehepaare im damaligen Abstimmungskampf. Mit der «korrekten Faktenlage» wäre laut CVP die 2016 mit 49,2 Prozent Ja-Stimmen trotz erreichtem Ständemehr äusserst knapp gescheiterte Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe erfolgreich gewesen.

Während des Abstimmungskampfes lag die Schätzung bei rund 330'000 Betroffenen, neu geht der Bund von 704'000 betroffenen Ehepaaren aus. In der bisherigen Schätzung fehlten Zweitverdiener-Ehepaare mit Kindern. Laut der bisherigen Schätzung waren rund 80'000 Zweitverdiener-Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen, neu geht der Bund von 454'000 aus.

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