Internet

Internet-Grundversorgung: Furcht vor Zwei-Klassen-Gesellschaft

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Bundesrat möchte, dass alle Schweizer ab 2024 Zugang zu leistungsstarkem Internet haben. Das «Wie» ist jedoch zurzeit noch umstritten.

Ein LAN-Kabel steckt in einem WLAN-Router. Foto: Fabian Sommer/dpa
Ein LAN-Kabel steckt in einem WLAN-Router. Foto: Fabian Sommer/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2024 sollen laut dem Bundesrat alle Schweizer Zugang zu Breitband-Internet haben.
  • Jedoch befürchten einige nun eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft.
  • Am Freitag ist die Vernehmlassung zu dem Vorschlag abgelaufen.

Ab 2024 sollen nach dem Willen des Bundesrats alle Menschen in der Schweiz Zugang zu leistungsfähigerem Breitband-Internet haben. Das stösst auf Anklang. Das «Wie» ist hingegen umstritten.

Im Raum hängt die Befürchtung einer digitalen Zwei-Klassen-Gesellschaft. Zweifel weckt auch die entfallendes Versorgungspflicht bei bestehendem Angebot.

Gemäss der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste sollen Haushalte auch in Randregionen ab 2024 über einen Internetanschluss mit einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von 80 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) verfügen. Heute sind es 10 Mbit/s.

stromausfall
Der Stromausfall hat die Server des Unternehmens in Mitleidenschaft gezogen. (Symbolbild) - dpa

Profitieren sollen Gebiet ohne Angebote auf dem neuen Standard. Neu will der Bundesrat das Prinzip der Subsidiarität festschreiben: Wenn Telekomunternehmen bereits einen ausreichend schnellen Internet-Anschluss anbieten, soll das Grundversorgungsangebot entfallen.

Das schnellere Angebot soll 60 Franken im Monat kosten. Wer mit dem Minimaltempo zufrieden ist, soll weiterhin 45 Franken für das Internet-Abo bezahlen. Die Revision ist technologieneutral; sie schreibt keinen Ausbau des Glasfasernetzes vor.

Geteilte Meinung in Vernehmlassung

Die Vorschläge stossen in der am Freitag abgelaufenen Vernehmlassung auf ein geteiltes Echo. Namens der direkt betroffenen Randregionen schreibt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), der entfallenden Versorgungspflicht bei einem bestehenden schnellen Internetanschluss könne sie zustimmen.

Nicht goutieren kann die SAB aber die neue Unterteilung in zwei Tempo- und Preiskategorien. Das schaffe eine Zwei-Klassen-Grundversorgung, moniert die SAB. Die Grundversorgung müsse darum auf 80 Mbit/s für monatliche 45 Franken festgelegt werden.

Die SVP lehnt die Revision ab. Sie belaste die Bürgerinnen und Bürger mit höheren Steuern, Gebühren und Abgaben. Indessen sei die Internetversorgung mit ausreichender Bandbreite wichtig. Mit einer Anforderung von 80 Mbit/s weiche der Bundesrat aber von der Idee einer Grundversorgung als Mindestangebot ab.

WLAN
Ein WLAN-Logo auf der Fensterscheibe eines ICE weist darauf hin, dass in diesem Zug WLAN zur Verfügung steht. Foto: Christoph Soeder/dpa - dpa-infocom GmbH

Statt die Mehrkosten durch Mehrbelastung der Bürger abzufedern, sollten die Anbieter eher freiere Hand erhalten. Namentlich braucht es für die SVP eine drahtlose Versorgung. Mit dem Wegfall der Grundversorgungspflicht beim Bestehen eines Alternativanschlusses, dem Subsidiaritätsprinzip, ist die Partei einverstanden.

SP kritisiert Subsidiaritätsprinzip

Der SP stösst hingegen besonders dieses Prinzip auf. Dieses komme bereits in mehreren Bereichen des Service Public zum Tragen. In der revidierten Verordnung mutiere es aber zu einem eigentlichen Erschliessungsverbot. Ein Anbieter dürfte demnach seine Dienste nicht ausbauen, wenn bereits ein ausreichender Anschluss besteht.

Im weiteren geht die SP davon aus, dass ein grosser Teil der Neuerschliessungen mit drahtloser Technologie erfolgt. Damit ist für sie zentral, dass hier keine Hürden entstehen. Sie will darum von einer garantierten Übertragungsrate absehen, da diese technologiebedingt - etwa wegen des Wetters - nicht zu garantieren ist.

Mitte gegen Zweiteilung der Versorgung

Für die Mitte geht eine Zweiteilung in eine minimale Grundversorgung mit 10 Mbit/s und eine ausgebaute mit 80 Mbit/s nicht an. Die Grundversorgung dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft generieren. Ein flächendeckender Standard-Zugang mit 80 Mbit/s sei zwingend, wie sich gerade in der Covid-19-Pandemie gezeigt habe.

Die Grünliberalen unterstützen das Subsidiaritätsprinzip, die Technologieneutralität und die Mindestvertragsdauer mit eventueller Kostenbeteiligung der Endkunden. Die FDP hat eine Fristverlängerung bis am 5. April beantragt. Die Grünen beteiligten sich nicht an der Vernehmlassung.

Kommentare

Weiterlesen

simonetta sommaruga
55 Interaktionen
Für gesamte Schweiz
router Ständerat
5 Interaktionen
Für besseres Internet
2 Interaktionen
Bonn
d
Ferienreif?

MEHR INTERNET

Vietnam Internet
4 Interaktionen
Laut NGO
Kater Max Bibliothek
21 Interaktionen
Internet empört
schnelles internet
2 Interaktionen
Brandenburg

MEHR AUS STADT BERN

Helikopterunfall
In Berner Alpen
Bern
5 Interaktionen
Bern BE
schule russland
1 Interaktionen
Bern
schnegg Coronavirus
3 Interaktionen
Bern