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IV hat über zehn Milliarden Franken Schulden bei der AHV

Keystone-SDA
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Bern,

Rund 10 Milliarden Franken Schulden hat die IV bei der AHV. Der Bundesrat will die Sache nun angehen.

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Die IV hat bei der AHV rund 10,3 Milliarden Franken Schulden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die IV hat bei der AHV 10,3 Milliarden Franken Schulden.
  • Der Bundesrat möchte diese Schulden nun tilgen.
  • Er beantragt ein Ja zu einer entsprechenden Motion aus dem Ständerat.

Rund 10,3 Milliarden steht die Invalidenversicherung (IV) bei der AHV in den Schulden. Grundsätzlich ist der Bundesrat bereit, diese zu begleichen. Aus dem Ständerat beantragen sie ein Ja zu der entsprechenden Motion.

Eine Vorlage wird von der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit der kleinen Kammer bis Ende 2023 verlangt.

Damit sollen die IV-Schulden getilgt oder aber durch den Bund übernommen werden. Der Bund stehe in der Pflicht, das Problem zu lösen, schreibt die Kommission. Als Nächstes entscheidet der Ständerat über die Motion.

IV benötige finanziellen Handlungsspielraum

Die IV brauche im derzeit unsicheren Umfeld finanziellen Handlungsspielraum, schrieb der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten befürwortenden Stellungnahme. In den Worten der Regierung ist es deshalb «angezeigt, die Rahmenbedingungen für AHV, IV und Bund aus einer Gesamtsicht zu optimieren».

Beim Zeitraum und den Modalitäten will der Bundesrat aber einen Ende 2021 veröffentlichten Bericht zu einem Postulat von Nationalrat Thomas de Courden (SVP/BL) berücksichtigen. Das Papier kommt zum Schluss, die IV-Schulden könnten gemäss aktuellen Szenarien ohne weitere Massnahmen früher oder später zurückbezahlt werden.

Schulden sollen beschleunigt werden

Solle die Tilgung der Schulden beschleunigt werden, müsste dies über einnahmen- oder ausgabenseitige Reformen oder andere gesetzliche Anpassungen erfolgen. Dies ist laut einem Bericht.

Zusätzliche, wenig transparente Subventionen des Bundes an die IV in Form einer Bürgschaft oder eines zinsgünstigen Darlehens kamen für den Bundesrat nicht in Frage.

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