Kantone können wegen Vogelgrippe weiterhin Massnahmen anordnen

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Bern,

Der Bund hat die Verordnung, die es Kantonen ermöglicht, Massnahmen wegen der Vogelgrippe anzuordnen, bis Mitte Oktober verlängert.

Die Kantone können weiterhin lokale Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe für Hausgeflügel anordnen, wenn dies nötig ist. (Themenbild)
Die Kantone können weiterhin lokale Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe für Hausgeflügel anordnen, wenn dies nötig ist. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantone können weiterhin lokale Massnahmen gegen Vogelgrippe anordnen.
  • Der Bund hat die Verordnung zum Schutz von Hausgeflügel bis Mitte Oktober verlängert.
  • Das BLV warnt vor erneutem Seuchengeschehen und mahnt zur Wachsamkeit.

Die Kantone können zum Schutz von Hausgeflügel vor der Vogelgrippe weiterhin lokale Massnahmen verordnen, wenn es nötig ist. Der Bund hat die dafür nötige Verordnung bis zum 15. Oktober 2023 verlängert.

Die Krankheit trete nach wie vor lokal auf, schrieb das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch. Ausbrüche gab es demnach in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Thurgau und Waadt in Brutgebieten von Lachmöwen.

Dass auch Hausgeflügel angesteckt wird, kann laut BLV weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Gemäss der seit Ende Mai erlassenen und nun verlängerten Verordnung können die Veterinärämter der Kantone deshalb lokale Schutzmassnahmen anordnen.

Weil die Brutzeit der Wildvögel bald endet, sind wild lebende Vögel laut BLV wieder weniger ortsgebunden. Dies könne das Seuchengeschehen erneut verändern. Die Situation werde deshalb weiterhin überwacht und Vogelkadaver bei Verdacht getestet. Das Bundesamt mahnt zudem zu Wachsamkeit.

Anzeichen von Vogelgrippe müssen gemeldet werden

Wer beim Hausgeflügel Anzeichen von Vogelgrippe bemerkt, muss dies einem Tierarzt oder einer Tierärztin melden. Symptome sind übermässig viele kranke oder verendete Tiere, weniger Eier oder eine verminderte Aufnahme von Wasser und Futter. Hausgeflügel muss bei der zuständigen Stelle des Kantons registriert werden.

Ebenso empfiehlt das BLV, vor dem Winter an den Schutz vor der Vogelgrippe zu denken. Gehege sollten überdacht oder mit einem Zaun geschützt werden, um Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu verhindern. Mit hoher Wahrscheinlichkeit müsse das Geflügel auch im kommenden Winter vor der Vogelgrippe geschützt werden.

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Kommentare

User #2155 (nicht angemeldet)

Nur wenn sie eine Maske haben

User #3590 (nicht angemeldet)

Kann man die kranken Hühner und Vögel auch dem Bund übergeben?

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