Kantone pochen auf Alkohol-Einschränkungen im Stadion
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone pochen auf klare und schweizweit einheitliche Regelungen für Grossevents.
- Die Gesundheitsdirektoren bringen nun Einschränkungen beim Alkoholausschank aufs Tapet.
- In der Verantwortung würden der Bund stehen, aber auch jeder einzelne Besucher.
- Die Fans dürfen ab dem 1. Oktober wieder in die Stadien.
Alle Macht den Kantonen: Der Bundesrat erlaubt Grossveranstaltungen wieder – und gibt Verantwortung ab. Per 1. Oktober müssen die Regierungsräte in den Kantonen entscheiden, welche Events mit über 1000 Menschen bewilligt werden.
Im nächsten Monat sollen nun einheitliche Kriterien festgelegt werden. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) pocht vehement auf eine nationale Lösung.
Gegenüber Nau.ch nennt GDK-Generalsekretär Michael Jordi nun konkrete Möglichkeiten, um die «Rahmenbedingungen zu präzisieren.»
Kantone: Alkohol-Einschränkung sind eine Option
Neben der allgemein erwarteten Maskenpflicht, nummerierten und namentlichen Sitzplätzen sowie Konzepten für die Zu- und Wegfahrt nennt Jordi eine weitere Massnahme: Eine «Einschränkung des Alkoholausschanks».
Der Vertreter der Gesundheitsdirektoren führt das bisher nicht weiter aus. Dennoch überrascht die Offensive nicht.
Denn die Verantwortungsträger fürchten, dass bei Alkoholkonsum alle Hemmungen fallen und die Corona-Regeln nicht mehr eingehalten werden.
Und wer viel trinkt, hat in dieser Zeitspanne logischerweise keine Maske auf.
Befürworten Sie Einschränkungen beim Alkohol-Ausschank in Stadien und an Konzerten?
Eine ähnliche Überlegung führte bei der Öffnung der Restaurants bereits zur umstrittenen Polizeistunde ab Mitternacht. Diese ist mittlerweile gefallen.
Nun drohen also neue Einschränkungen im Stadion und bei sonstigen Veranstaltungen.
Vieles ist derweil noch unklar. Jordi möchte die Kriterien in Absprache mit den Kantonen aber «rasch und verbindlich» auf Bundesebene geklärt sehen. «Wir setzen uns für eine nationale Lösung ein, um einen regulären Spielbetrieb zu ermöglichen.»
Die Kantone würden nur Massnahmen ergreifen, wenn Gesundheits- und Sicherheitsrisiken es nötig machen.
«Fankurven müssen sich an Regeln halten»
In der Verantwortung sieht die GDK aber nicht nur den Bund, sondern auch die Veranstalter und jeder einzelne Besucher.
Dabei appelliert Jordi auch an die Zuschauer: «So müssen sich beispielsweise die «Fankurven» auch an die Regeln halten, weil sonst wieder Geisterspiele drohen.»
Auch ausserhalb von Stadien oder Konzertgeländen, etwa beim Einstimmen in den Innenstädten, sei die Rücksichtsnahme der Besucher zentral, so Jordi.
Die GDK gehe weiter davon aus, dass auch die Veranstalter ein Interesse daran haben, klare Kriterien und Schutzkonzepte zu erstellen. Insofern rechnet Jordi damit, dass die «gute Zusammenarbeit» mit allen Beteiligten fortgeführt wird.