Kantone sollen Eigenmietwert-Abschaffung kompensieren können
Das Parlament hat eine Verfassungsänderung gutgeheissen, die den Weg für die Abschaffung des Eigenmietwerts ebnet.
Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entstehenden Mindereinnahmen mit einer Ersatzsteuer zu kompensieren. Das Parlament hat eine entsprechende Verfassungsänderung gutgeheissen.
Nach dem Nationalrat stimmte am Donnerstag auch der Ständerat der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu. Nachdem die kleine Kammer mit 21 zu 18 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf das Geschäft eingetreten war, stimmte sie der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 16 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.
Das Ja erfolgte bei vielen Ständeratsmitgliedern zähneknirschend, weil sich tags zuvor das ungeliebte Konzept des Nationalrats zur Abschaffung des Eigenmietwerts durchgesetzt hatte. Demnach soll es einen vollständigen Systemwechsel geben. Der Eigenmietwert soll bei selbstbewohnten Erst- und Zweitliegenschaften wegfallen.
Zähneknirschen im Ständerat
Der Ständerat forderte lange Zeit, nur Erstwohnungen von der Eigenmietwert-Besteuerung auszunehmen. Er begründete dies unter anderem mit dem Widerstand vieler Kantone gegen die Befreiung von Zweitwohnungen, weil dadurch grosse Mindereinnahmen einhergingen. Als Kompensation soll nun gleichzeitig die Möglichkeit zur Erhebung einer Objektsteuer in Kraft treten. Die Kantone wären indes frei, eine solche Steuer zu erheben.
Die beiden Vorlagen müssen nun noch die Schlussabstimmungen vom (morgigen) Freitag überstehen. Auch danach dürfte es noch einige Zeit dauern, bis der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft ist.
Die neue Objektsteuer ist dem obligatorischen Referendum unterstellt. Für die Einführung braucht es deshalb ein Ja von Volk und Ständen. Angesichts der zuweilen grossen Skepsis aus verschiedenen Lagern dürfte der Urnengang eine hohe Hürde sein.