Baselbieter Landrat sistiert neue Eigenmietwert-Berechnung erneut
Die Anpassung der Eigenmietwert-Berechnung im Baselbiet wird erneut zurückgestellt.
![Ronja Jansen (SP).](https://c.nau.ch/i/lxpMD/900/ronja-jansen-sp.jpg)
Der Baselbieter Landrat will die Anpassung der Eigenmietwert-Berechnung erneut zurückstellen. Die Vorlage wird bis zu einem Entscheid auf Bundesebene sistiert. Das Parlament hat am Donnerstag mit 47 zu 27 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Sistierung abgesegnet.
Das Kantonsparlament folgte somit dem Antrag der Finanzkommission. Diese hatte – wie bereits vor zwei Jahren – vorgeschlagen, mit der Anpassung abzuwarten, bis feststeht, ob das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung in Kraft treten wird.
Bundesentscheid beeinflusst kantonale Politik
Letzten Dezember haben sich der Ständerat und auch der Nationalrat für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen. Demnach soll es einen vollständigen Systemwechsel geben. Der Eigenmietwert soll bei selbstbewohnten Erst- und Zweitliegenschaften wegfallen. Das letzte Wort dazu wird das Stimmvolk dazu haben – frühestens im Herbst 2025.
Unter anderem sprach sich SP-Fraktionssprecherin Ronja Jansen gegen eine Sistierung aus. «Es gehe nun einzig darum, die angemessene Besteuerung der Hauseigentümer so lange wie möglich hinauszuzögern», sagte sie.
Kritik an der Sistierung
Hintergrund der vorgesehenen Anpassung im Baselbiet ist ein Bundesgerichtsentscheid von 2017. Das Gericht rügte den Kanton Baselland, dass er die Berechnung des Eigenmietwerts zu tief ansetze. Dieser müsse einen Wert von mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts betragen.
Der Regierungsrat schlug dem Landrat daher eine Wohnflächenerhebung vor, bei der nur dann eine Korrektur des Eigenmietwerts vorgenommen wird, wenn dieser nachweislich tiefer ist als 60 Prozent des Referenzmietwerts. Damit solle diese Verfassungwidrigkeit behoben werden.