Eigenmietwert

Aargau rechnet ohne Eigenmietwert mit 96 Millionen weniger Steuern

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde jährlich zu Steuerausfällen von 50 Millionen Franken für den Kanton und 46 Millionen Franken für die Gemeinden führen.

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Kanton Aargau. (Symbolbild) - keystone

Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde im Kanton Aargau zu jährlichen Steuerausfällen von 50 Millionen Franken beim Kanton und von 46 Millionen Franken bei den Gemeinden führen. Dies hat der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation der SP im Grossen Rat mitgeteilt.

Die Ausfälle ab dem Jahr 2028 wären je nach Gemeinde sehr unterschiedlich, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Antwort. Eine Rolle spiele, wie hoch die Schuldzinsen der Liegenschaftsbesitzer seien. Auch die Abzüge für die Liegenschafts- und Unterhaltskosten fielen ins Gewicht.

Gemeinden vor finanziellen Herausforderungen

Für Aarau würden sich aus dem Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung Mindererträge in der Höhe von 0,9 Prozent der Einkommens- und Vermögenssteuern ergeben. Für Baden würde der Minderertrag 1,9 Prozent und für Brugg 2,1 Prozent betragen. Deutlich höher wäre der Wert zum Beispiel in Birr mit 4,6 Prozent, in Brunegg mit 4,2 Prozent oder in Freienwil mit 4,9 Prozent. Beim Kanton Aargau belaufen sich die Mindereinnahmen auf 2,2 Prozent.

Wer in einer selber bewohnten Immobilie lebt, versteuert den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen. Dieses Einkommen ist tatsächlich nicht erzielt worden und wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer diverse Steuerabzüge machen – wie Hypothekarzinsen und Kosten für Unterhaltsarbeiten.

Abschaffung des Eigenmietwerts noch ungewiss

Die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz ist noch nicht in Stein gemeisselt. Der Nationalrat und der Ständerat sind sich in Details noch nicht einig. Es ist davon auszugehen, dass das Volk in einer Abstimmung über das Ende des Eigenmietwerts entscheiden wird.

Kommentare

User #2605 (nicht angemeldet)

Leider ist das eine Uralte Steuer aus der Kriesen Zeit, wie die Wehrsteuer eine war. Nur die Wehrsteuer wurde zur direkten Bundessteuer umgewandelt Bubetrikli, so wird es bei der Eigenmietwert Steuer auch geschehen. Was der Bund und die Kantone mal haben, geben sie nicht mehr her!

User #1205 (nicht angemeldet)

Dann kommen dann die Schröder vom Staat und erfinden einfach irgendeine Steuer. Das haben sie gelernt vom Gerhard. Aber der Eigenmietwert gehört wirklich mal abgeschafft.

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