Eigenmietwert

Eigenmietwert vor dem Aus: Das sind die Folgen

Die Schweiz stimmt 2025 über die Abschaffung vom Eigenmietwert ab. Raiffeisen analysiert Gewinner und Verlierer des Systemwechsels.

eigenmietwert
Der Eigenmietwert soll abgeschafft werden. - keystone

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Schweizer Immobilienbesitzer versteuern müssen, wenn sie in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Wie «Comparis» berichtet, orientiert sich dieser Wert an der Miete, die bei der Vermietung der Immobilie herausspringen würde.

Die Berechnung des Eigenmietwerts variiert je nach Kanton. Im Kanton Zürich beispielsweise beträgt er laut «UBS Schweiz» bei Einfamilienhäusern 3,5 Prozent des Vermögenssteuerwerts.

Für Wohnungen beträgt er 4,25 Prozent. Aktuell wird eine Reform des Systems diskutiert, da das Parlament beschlossen hat, den Eigenmietwert abzuschaffen.

Gründe für die Reformdiskussion

Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist seit langem umstritten. Kritiker argumentieren, dass es unfair sei, ein fiktives Einkommen zu besteuern.

Befürworter sehen darin einen Ausgleich zu den steuerlichen Vorteilen von Immobilienbesitzern.

«FinanceScout24» erläutert: «Kurz zusammengefasst ist der Eigenmietwert aus Sicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Einkommensquelle für alle, die Wohneigentum besitzen». Diese Sichtweise stösst bei vielen Hausbesitzern auf Unverständnis.

Einfamilienhäuser Neubaugebiet Eigenmietwert
Der Eigenmietwert könnte schon könnte in der Wintersession abgeschafft werden. (Symbolbild) - Keystone

Eine Abschaffung des Eigenmietwerts hat weitreichende Folgen. Raiffeisen hat eine Analyse durchgeführt, um potenzielle Gewinner und Verlierer zu identifizieren.

Ersterwerber gewinnen – Besitzer sanierungsbedürftiger Immobilien nicht

Ehepaare, die erstmals Wohneigentum kaufen, profitieren am meisten vom hohen Ersterwerberabzug. Auch Rentnerehepaare mit geringer Verschuldung dürften durch den Systemwechsel entlastet werden.

Eigentümer sanierungsbedürftiger Immobilien könnten hingegen Nachteile haben, da Renovationskosten und pauschale Unterhaltskosten nicht mehr steuerlich abziehbar wären. Dies könnte den Wert solcher Liegenschaften mindern.

Begrüsst du die Reform des Eigenmietwerts?

Das Baugewerbe dürfte kurzfristig von Last-Minute-Aufträgen profitieren. Langfristig könnten jedoch weniger Mittel in die Sanierung von Wohngebäuden investiert werden.

Eigenmietwert: Ausblick und offene Fragen

Die endgültige Ausgestaltung der Reform bleibt abzuwarten. Experten diskutieren noch über Details wie die Behandlung von Zweitwohnungen und die zukünftige Regelung von Unterhaltskosten.

Eine sorgfältige Abwägung aller Aspekte ist notwendig, um eine ausgewogene Lösung zu finden. Die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und die Staatsfinanzen müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Kommentare

User #5927 (nicht angemeldet)

Als der Eigenmietwert begründet wurde, waren die Mieten noch im 100.-- Bereich, war ein fiktiven Einkommen noch zahlbar. Damals waren die Hypozinsen auch noch auf 4,5 - 6% und es lohnte sich diese abziehen zu können. Heute sieht die Situation diametral umgekehrt aus. Die Mieten sind explodiert und die Hypozinsen am Boden. Das ganze System steht Kopf und ist einfach nicht mehr zeitgemäss. Mein Vorschlag: alles was mit selbst bewohnten Immobilien zu tun aus der Steuerrechnung entfernen. Da eine Vermögenssteuer sowieso auch revolutioniert gehört, sollte auch der Hauswert nicht mehr zum Vermögen gehören. Damit wäre das Thema endlich vom Tisch und ich alleine entscheide ob ich mit Renovationen den Wert meiner Immobilie erhalten will oder nicht.

User #4790 (nicht angemeldet)

Umfrage: Was ist gerechter wenn ich Fr. 400‘000 investiere? - in eine obligation mit 2.5% muss ich auf Fr. 10‘000 pro jahr einkommenssteuer zahlen - wenn ich das geld ins eigenheim investiere und somit gegenüber einer miete Fr. 10‘000 pro jahr einspare, soll dann steuerfrei sein Also hat die person welche sich für sie obligation entscheidet um wirtschaflich stärker zu sein einen steuerlichen nachteil. So müsste dann folglich auch steuern auf kapitalerträge zukünftig steuerfrei sein oder?

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