Karin Keller-Sutter

Karin Keller-Sutter wirbt für Anti-Terror-Gesetz

Elisa Jeanneret
Elisa Jeanneret

Bern,

Im Juni stimmt die Stimmbevölkerung über das Anti-Terror-Gesetz ab, auch PMT-Gesetz genannt. Karin Keller-Sutter erklärt die Argumente des Bundesrats.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Schweiz besser vor terroristischen Angriffen schützen.
  • Das Anti-Terror-Gesetz soll dabei helfen, das Referendum wurde jedoch ergriffen.
  • Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärt die Pro-Argumente des Bundesrats.

Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, kurz Anti-Terror-Gesetz, kommt am 13. Juni an die Urne. Die Vorlage des Bundesrats wurde im September 2020 vom Parlament verabschiedet. Die Grünen, Grünliberalen und SP-Vertretenden im Nationalrat lehnten das Gesetz ab.

Anti-Terror-Gesetz
Gegen das Anti-Terror-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. - Keystone

Kurz darauf wurde das Referendum ergriffen. Laut den Gegnern der Vorlage verstösst das Anti-Terror-Gesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Zentral im gegnerischen Komitee sind die Jungen Grünliberalen, sie erhielten aber schnell Unterstützung von der Juso und den Jungen Grünen.

Anti-Terror-Gesetz «schliesst Lücke»

«Es geht bei PMT (polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, Anm. d. Red.) immer um extreme Fälle», sagte Karin Keller-Sutter an der Medienkonferenz.

Das Gesetz würde «präventiv-polizeiliche» Massnahmen erlauben, so zum Beispiel Kontaktverbote oder Ausreiseverbote von Terrorverdächtigen. Heute könne die Polizei erst eingreifen, wenn eine Straftat ausgeübt wurde, so das Justizdepartement.

Karin Keller-Sutter
Bundesrätin Karin Keller-Sutter spricht an einer Medienkonferenz. - Keystone

Unterstrichen wurde, dass sich das Gesetz auf «terroristische Gefährder» beschränke. Personen, die bereit seien, «mit schweren Straftaten Angst und Schrecken zu verbreiten», sagte Nicoletta della Valle, Direktorin des Fedpol. Diese Definition wird aber von Gegnerinnen und Gegnern kritisiert; sie sei zu schwammig.

Die Terrorismus-Definition sei nicht vom Polizeidepartement erfunden worden, so della Valle weiter. Die Bevölkerung habe schon 2016 für das Nachrichtendienstgesetz abgestimmt, wo diese Definition gegeben sei. Hierdurch sehen sich die Behörden schon vom Volk bestätigt. Auch die Kantone stimmen den neuen PMT zu.

Antifa und Rechtsextreme laut Keller-Sutter nicht betroffen

Auf eine Frage, ob auch Links-, Rechtsextreme oder die Antifa von den präventiven Massnahmen auch betroffen sein könnten, verneinte Keller-Sutter. In diesen Kreisen stünden eher Straftaten wie Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung im Vordergrund. Für PMT müssten der Kern des Rechtsstaats und die Grundlagen der Demokratie bedroht oder abgelehnt werden, erklärte sie.

Anti-Terror-Gesetz
Mit dem Anti-Terror-Gesetz soll Terrorismus gestoppt werden, bevor dies zu einem Anschlag kommt. - Keystone

Aus Sicht Keller-Sutters schliesst das Anti-Terror-Gesetz eine Sicherheitslücke und stellt das «letzte Mittel gegen terroristische Gefährder» dar. Die präventiven Massnahmen kämen erst zum Einsatz, wenn alle anderen therapeutischen und sozialen Massnahmen nicht fruchteten. Dass das Gesetz gegen die Kinderrechts- und Menschenrechtskonvention verstosse, lehnte die Bundesrätin ab.

Für EJPD nichts Neues

Die Schweiz soll dadurch besser gegen terroristische Angriffe geschützt werden. Viele andere Länder kennten ähnliche Regeln, so das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Als Beispiel zitiert wurde zum Beispiel Österreich: Nach einem Terror-Angriff in Wien verabschiedete die Regierung ein verschärftes Gesetz gegen Terrorismus.

Anti-Terror-Gesetz
Die Polizei darf durch das Anti-Terror-Gesetz die Bewegungsfreiheit von gefährdenden Personen einschränken. - Keystone

Zudem gäbe es solche präventive Massnahmen auch schon bei anderen Straftaten: So zum Beispiel bei Hooligans oder häuslicher Gewalt könne die Polizei früh eingreifen.

Das EJPD hält zudem fest, dass die Massnahmen immer zeitlich befristet seien und dem Gebot der Verhältnismässigkeit unterstünden. «Sie können beim Bundesverwaltungsgericht mit Beschwerde angefochten werden», fügte Vorsteherin Keller-Sutter hinzu.

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