Keller-Sutter: Bund könnte auf Wunsch der Kantone legiferieren
Gemäss Karin Keller-Sutter könnte der Bund die gesetzlichen Bestimmungen für die Umsetzung des landesweiten Verhüllungsverbots erlassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde Anfang März angenommen.
- Grundsätzlich sind die Kantone zuständig für die gesetzliche Regelung des Verbots.
- Laut Keller-Sutter könnte dies aber auf Wunsch auch der Bund übernehmen.
Sollten die Kantone es wünschen, könnte der Bund die gesetzlichen Bestimmungen erlassen für die Umsetzung des landesweiten Verbotes, sich das Gesicht zu verhüllen. Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde Anfang März von Volk und Ständen angenommen.
Grundsätzlich seien die Kantone zuständig für die gesetzliche Regelung des Verhüllungsverbots und nicht der Bund, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Montag in der Fragestunde des Nationalrates. Es handele sich um eine klassische polizeiliche Aufgabe.
Der Bundesrat wolle gewährleisten, dass die neue Bestimmung in der Verfassung rasch umgesetzt werden könne, betonte Keller-Sutter. Sollten die Kantone allerdings auf ihre Kompetenz verzichten, würde der Bund subsidiär gesetzgeberisch tätig werden.
Dialog zwischen Bund und Kantonen
Um keine Zeit zu verlieren, habe sie beim Bundesamt für Justiz bereits Vorarbeiten in Auftrag gegeben, berichtete Keller-Sutter dem Nationalrat. Eine Umsetzung der Verfassungsbestimmung im Strafgesetzbuch stelle allerdings gewisse Probleme, sagte sie.
Die wahre politische Frage betreffe nicht die nun verbotenen Ganzkörper-Verschleierungen, sondern den Umgang mit Vermummten an politischen Veranstaltungen oder im Zusammenhang mit Sport. Sollte der Bund ein Gesetz erlassen, gäbe es da kaum mehr Spielraum für die Kantone. Bund und Kantone hätten den Dialog aufgenommen.
Die neue Verfassungsbestimmung verpflichtet die Kantone, innerhalb von zwei Jahren das Verhüllungsverbot in ihrer Gesetzgebung zu konkretisieren. Die Initiative wurde am 7. März mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen.