Kommission für Praxiswechsel bei Rechnungslegung des Bundes
Die Finanzkommission des Nationalrats hat sich für einen Praxiswechsel der Rechnungslegung des Bundes ausgesprochen. Die entsprechende Vorlage wurde angenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Finanzkommission des Nationalrats ist für einen Praxiswechsel in der Rechnungslegung.
- Überschüsse im Bundeshaushalt hatten in der Vergangenheit für Kritik gesorgt.
- Eine weitere Vorlage zu den Risiken für die Umwelt wurde abgelehnt.
Nach dem Ständerat spricht sich auch die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) für einen Praxiswechsel bei der Rechnungslegung des Bundeshaushalts aus. Konkret soll künftig die Erfolgs- und Investitionsrechnung in den Vordergrund gestellt werden.
Das hatte im vergangenen Dezember bereits die kleine Kammer bei den Beratungen zum Finanzhaushaltgesetz entschieden. Die FK-N beantragt nun, dem Beschluss des Ständerats zu folgen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Überschüsse sorgen für Kritik
Hintergrund der Vorlage sind hohe Überschüsse beim Bund in den vergangenen Jahren. Diese gaben immer wieder zu Kritik Anlass. Das Parlament verlangte mit einer Motion eine Anpassung der Rechnungslegung.
Es beauftragte den Bund, eine Abstimmung der Haushaltsteuerung auf die Erfolgsrechnung zu prüfen. Heute steuert der Bund den Haushalt über die Finanzierungsrechnung, die die Grundlage für die Schuldenbremse bildet.
Rechnung wird verständlicher dargestellt
Gemäss Vorlage des Bundesrats sollen alle zeitlichen Abgrenzungen und Rückstellungen analog der Erfolgsrechnung auch in der Finanzierungsrechnung berücksichtigt werden. An den Zahlen ändere sich nichts, hält der Bundesrat fest. Die Rechnung werde aber verständlicher dargestellt.
Der Ständerat nahm in der Wintersession 2020 eine wesentliche Änderung am Antrag des Bundesrats vor. Dabei strich er die Finanzierungsrechnung und stellte die Erfolgs- und Investitionsrechnung in den Vordergrund. Damit soll sich das Rechnungsmodell des Bundes demjenigen der Kantone annähern.
Vorlage tastet Schuldenbremse nicht an
In der Gesamtabstimmung nahm die FK-N die vom Ständerat abgeänderte Vorlage mit 18 Ja-Stimmen an. Bei zwei Enthaltungen haben fünf gegen die Vorlage gestimmt. Die Schuldenbremse werde damit nicht angetastet, befand eine Mehrheit, eine Minderheit hegt gewisse Zweifel.
Abgelehnt wurde in der Detailberatung ein Antrag mit welcher «die goldene Regel der Finanzpolitik» umgesetzt werden soll. Diese besagt, dass ein Anstieg der öffentlichen Verschuldung nur in einem gewissen Mass hingenommen werden darf.
Dieser geht mit einem mindestens ebenso grossen Anstieg des öffentlichen Nettovermögens einher. Hauptgrund für die Ablehnung in der Kommission sei, dass für die Umsetzung die Bundesverfassung geändert werden müsste. So heisst es in der Mitteilung.
Kommission lehnt Umwelts-Antrag ab
Nein sagte die Kommission zu einem weiteren Antrag. Dieser verlangte, dass im Finanzhaushaltsgesetz auch den Risiken für die Umwelt Rechnung getragen werde. Die Verwaltung wies gemäss Mitteilung darauf hin, dass die Vorlage der falsche Ort für die Umsetzung des Anliegens sei.
Der Nationalrat behandelt das Geschäft in der Frühjahrssession.