Kostenbremse-Initiative: Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Die Schweiz stimmt am 9. Juni über die Kostenbremse-Initiative ab. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, unterstützen aber den Gegenvorschlag.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kostenbremse-Initiative wird von Bundesrat und Parlament abgelehnt.
- Grund dafür ist das Fehlen von gezielten Ansätzen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen.
- Ausserdem würden nachvollziehbare Gründe für das Kostenwachstum nicht berücksichtigt.
Am 9. Juni 2024 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen». Hinter der Kostenbremse-Initiative steht Die Mitte. SP, Grüne, GLP, FDP und SVP lehnen die Initiative dagegen ab.
Der Bundesrat hat sich gegen die Initiative ausgesprochen. Auch das Parlament lehnt die Initiative ab. Im Nationalrat stimmten 110 Personen für ein Nein, 31 für ein Ja, 55 enthielten sich. Im Ständerat gab es 20 Nein-Stimmen, 14 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen.
Kostenbremse-Initiative bietet keine gezielten Massnahmen
Im Rahmen einer Pressekonferenz zu den Abstimmungen am 9. Juni äusserte sich Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zur Kostenbremse-Initiative: «Es braucht unbedingt Massnahmen gegen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen». Diese müssten aber gezielter sein als die Kostenbremse-Initiative, so die Gesundheitsministerin.
Die Initiative nehme ausserdem zu wenig Rücksicht auf Elemente wie den medizinischen Fortschritt und die Alterung der Bevölkerung. Es gebe aber durchaus Einsparpotenzial. So gehen laut Baume-Schneider Schätzungen davon aus, dass durch das Vermeiden von Doppelspurigkeit und Fehlanreizen mehrere Milliarden eingespart werden könnten.
Indirekter Gegenvorschlag nimmt medizinische Akteure in die Verantwortung
Der Bundesrat und das Parlament haben deshalb einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Der Gegenvorschlag bringe mehr Transparenz in der Kostenstruktur des Gesundheitswesens. Denn «um sparen zu können, muss man erst wissen, wo unnötig Geld ausgegeben wird», betont Elisabeth Baume-Schneider.
Der Gegenvorschlag verpflichte die Akteure im Gesundheitswesen dem Bundesrat eine Kostenprognose vorzulegen. Sie müssten zudem begründen, weshalb und wie stark die Kosten in ihrem Bereich wachsen. Basierend auf dieser Kostenprognose lege der Bundesrat dann fest, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen.
Durch den Gegenvorschlag würden die medizinischen Akteure an den Tisch geholt und in die Verantwortung genommen: «Durch die Einhaltung ihrer Kostenprognosen übernehmen sie im Kostenmanagement eine aktivere Rolle. Sie haben damit ein Interesse daran, ineffiziente Strukturen zu erkennen und medizinisch unnötige Leistungen zu vermeiden.»