Kostenbremse-Initiative

Kostenbremse-Initiative: Alle Informationen zur Juni-Abstimmung

Thierry Ehrsam
Thierry Ehrsam

Bern,

Am 9. Juni 2024 stimmt die Schweiz über die Kostenbremse-Initiative ab. Mit der Initiative sollen die steigenden Gesundheitskosten gebremst werden.

Kostenbremse-Initiative Gesundheitskosten
Mit der Kostenbremse-Initiative sollen kostensenkende Massnahmen ergriffen werden, falls die Gesundheitskosten zu stark ansteigen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz stimmt am 9. Juni 2024 über die Kostenbremse-Initiative ab.
  • Ziel der Initiative ist es, eine Kostenbremse im Gesundheitswesen einzuführen.
  • Wenn die Gesundheitskosten zu stark ansteigen, müssten Massnahmen definiert werden.

Die Schweizer Stimmbevölkerung entscheidet am 9. Juni 2024 über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen», besser bekannt als die Kostenbremse-Initiative der Mitte. Wie der Name schon sagt, will sie eine Kostenbremse in der obligatorischen Krankenversicherung bewirken.

Kostenbremse-Initiative will kostendämpfende Massnahmen erzwingen

Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung 1996 sind die Krankenkassenprämien stark angestiegen. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) nahmen diese im Zeitraum von 1996 bis 2022 um 145 Prozent zu. Die Nominallöhne stiegen dagegen nur um 29 Prozent. Durch die Kostenbremse-Initiative dürften die Kosten künftig nicht mehr viel stärker steigen, als die Durchschnittslöhne und die Gesamtwirtschaft wachsen.

Die steigenden Gesundheitskosten haben verschiedene Ursachen. Einerseits nimmt die Zahl der älteren Menschen stetig zu. Damit fallen auch höhere Kosten an, weil man im Alter meist auf mehr medizinische Behandlungen angewiesen ist. Der Bund geht diesbezüglich davon aus, dass sich die Zahl der Menschen über 80 bis im Jahr 2050 verdoppeln wird.

Kostenbremse-Initiative Einreichung
Die Kostenbremse-Initiative wurde im März 2020 eingereicht. (Archivbild) - keystone

Ein weiterer Grund sind die medizinischen und technologischen Fortschritte. Diese führen zu mehr Therapiemöglichkeiten, welche auch öfters genutzt werden. Zu guter Letzt bestehen im Gesundheitswesen laut dem Bund aktuell viele «Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und ineffiziente Strukturen».

Dabei spielen auch die sogenannten Tarifpartner eine Rolle. Diese vereinbaren, zu welchem Preis eine medizinische Leistung abgerechnet werden kann. Zu den Tarifpartnern gehören Verbände der Krankenkassen und Verbände der Leistungserbringer, wie Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Apotheken, Laboratorien und Pflegeheime. Bei einem Ja würden die Tarifpartner dazu aufgefordert, Massnahmen zur Kostendämpfung zu ergreifen.

Was passiert bei einem Ja?

Sollte die Kostenbremse-Initiative angenommen werden, wird zwei Jahre nach der Annahme auf das Kostenwachstum bei den Krankenkassenprämien geschaut. Liegt dieses um einen Fünftel über dem Lohnwachstum und haben die Tarifpartner keine Massnahmen ergriffen, müssen «kostendämpfende Massnahmen» beschlossen werden. Diese Massnahmen müssten ausserdem bereits im folgenden Jahr wirken.

Gerhard Pfister Kostenbremse-Initiative
Gerhard Pfister (Präsident Die Mitte) spricht über die Kostenbremse-Initiative. (Archivbild) - keystone

Um welche Massnahmen es sich genau handeln würde, gibt die Initiative nicht vor. Auch wie stark die Kosten längerfristig steigen dürfen, ist nicht festgelegt. Bei einem Ja müsste das Parlament diese Punkte sowie die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse im Gesetz regeln.

Was passiert bei einem Nein?

Die Kostenbremse-Initiative wird vom Bundesrat und Parlament abgelehnt. Sie haben aber einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser tritt in Kraft, falls die Initiative abgelehnt und kein Referendum zum Gegenvorschlag ergriffen wird.

Bundesrat Parlament Elisabeth Baume-Schneider
Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Kostenbremse-Initiative ab. - keystone

Durch den Gegenvorschlag müssten die verschiedenen Beteiligten im Gesundheitswesen begründen, warum die Kosten im jeweiligen Bereich steigen werden. Der Bundesrat müsste dann festlegen, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen. Sollten die Kosten nun grösser als vereinbart steigen, müssen Bundesrat und Kantone «Korrekturmassnahmen prüfen».

Kommentare

User #1601 (nicht angemeldet)

NEIN, wir wollen keine Zweiklassenmedizin!

User #1811 (nicht angemeldet)

Alles nur Augenwischerei. Der erste und wichtigste Schritt wäre, sämtliche Lobbyisten der Pharma aus dem Bundeshaus zu verbannen.

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