Krankenkassen sollen Beratung zur Patientenverfügung bezahlen
Der Nationalrat hat eine entsprechende Initiative mehrheitlich angenommen. Beratungen zur Patientenverfügung würden demnach von den Krankenkassen übernommen.
Ärztliche Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung sollen nach dem Willen des Nationalrats künftig von den Krankenkassen übernommen werden. Die grosse Kammer hat am Montag eine entsprechende parlamentarische Initiative des St. Galler FDP-Nationalrats Marcel Dobler angenommen.
Die grosse Kammer hiess die Initiative mit 103 zu 80 Stimmen bei 9 Enthaltungen gut. Diese geht damit an den Ständerat. Stimmt auch er zu, kann die zuständige Nationalratskommission eine Gesetzesvorlage erarbeiten. Im Falle eines Neins ist die Initiative vom Tisch.
Der Bund selbst empfehle eine ärztliche Beratung zur Patientenverfügung, begründete Dobler sein Anliegen. Es sei daher nicht konsistent, wenn sie nicht einheitlich zum Leistungskatalog der Krankenversicherung gehöre.
Gesundheitskommission empfiehlt Initiative zur Patientenverfügung
Die Gesundheitskommission des Nationalrats empfahl die Initiative mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Annahme. Durch Patientenverfügungen würden Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal entlastet, argumentierte sie. Zudem könne dadurch die Organspende gefördert werden.
Eine SVP-Minderheit beantragte die Ablehnung der Initiative. Sie fürchtete steigende Kosten und Krankenkassenprämien. Zudem könnten Ärztinnen und Ärzte derartige Beratungsgespräche schon heute abrechnen, sofern die Beratung im Zusammenhang mit einer konkreten Krankheit stehe. Abgesehen von dieser Situation sei jede Person selbst für die Patientenverfügung verantwortlich.