Die Rüstungsexportregeln sorgen für politischen Zwist in der Schweiz.
Waffenexport Schweiz
Die Diskussion um Regeln beim Waffenexport ist in vollem Gang. (Archivbild) - Keystone

An den Regeln für Rüstungsexporte scheiden sich weiterhin die Geister. Die Bürgerlichen möchten dem Bundesrat mehr Spielraum geben bei der Bewilligung von Waffenausfuhren, die Linke übt Kritik. Dies ist das Fazit der Vernehmlassung zu einer von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderung des Kriegsmaterialgesetzes.

Konkret geht es bei der Gesetzesänderung um eine sogenannte Abweichungskompetenz: Der Bundesrat könnte damit bei ausserordentlichen Umständen von den gesetzlich verankerten Bewilligungskriterien abweichen, wenn die Wahrung von aussen- und sicherheitspolitischen Interessen dies erfordert. Die Vernehmlassungsfrist endete am Mittwoch.

Unter anderem ist es laut Kriegsmaterialgesetz verboten, Waffen an Länder zu liefern, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind. Neu möchte die Landesregierung Exporte in Ausnahmefällen auch dann bewilligen können, wenn dies nach heutigem Recht nicht möglich ist. Auf die Abweichungskompetenz soll allerdings nur zurückgegriffen werden, wenn die Zeit für eine Gesetzesänderung nicht reicht.

Ein Abweichen von den Bewilligungskriterien ist nicht möglich bei Ländern, die die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen. Ausnahmen wären zudem zeitlich befristet.

Parlament fordert Abweichungskompetenz

Mit seinem Vorschlag erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments: Dieses forderte im Dezember 2023 die Einführung einer solchen Abweichungskompetenz. Gegen die Idee stellten sich schon damals SP, Grüne und GLP.

Die Geschichte des Vorhabens reicht allerdings noch weiter zurück: Der Bundesrat hatte schon 2021 im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag zur Initiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer», der sogenannten Korrekturinitiative, Ausnahmen von den gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen wollen. Das Parlament lehnte dies jedoch damals ab, das Volksbegehren wurde in der Folge zurückgezogen.

Die Gegner einer Gesetzesänderung machten unter anderem demokratiepolitische Gründe geltend: Die Streichung der Abweichungskompetenz aus dem Gegenvorschlag sei vor drei Jahren eine zwingende Voraussetzung für den Rückzug der Korrekturinitiative gewesen, schrieben die Grünen in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Die Partei ist gegen jegliche Lockerung bei den Regeln für Kriegsmaterialexporte. In der Vergangenheit sei der Bundesrat den Wünschen der Rüstungsindustrie vorschnell nachgekommen. Zu grosser Interpretationsspielraum könnte ihn dazu verleiten, dies erneut zu tun. Fast die exakt gleichen Argumente führte auch die SP an.

Kritik an möglicher Lockerung der Exportbestimmungen

Die im Zuge der Diskussion um die Korrekturinitiative erreichte Demokratisierung der Exportbestimmungen für Kriegsmaterial werde unterminiert. Ein Verbot von Kriegsmaterialexporten in Bürgerkriegsländer und Länder mit systematischen Menschenrechtsverletzungen sollte für die Schweiz eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

In dieselbe Kerbe schlug die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA). Sie sprach von einer «Torpedierung der Korrekturinitiative». Ein paar mahnende Worte hätten in der Vergangenheit für die Rüstungsindustrie gereicht, um bei der Landesregierung Lockerungen durchzusetzen.

Die GSoA kritisierte, der Bundesrat argumentierte mit Wettbewerbsnachteilen für die Rüstungsindustrie durch ein strenges Exportregime. Damit stelle er Profite über humanitäre Werte.

Die Befürworter schlossen sich weitgehend den Argumenten des Bundesrats an. Die Rüstungsindustrie sei für die Landesverteidigung entscheidend, argumentierte die FDP. Es gehe auch um Arbeitsplätze im Hochtechnologie-Sektor. Die vorgesehenen Schranken für Abweichungen vom Gesetz hielten die Freisinnigen für ausreichend. Zur bewaffneten Neutralität gehöre eine starke einheimische Rüstungsindustrie, fand die SVP.

Unterschiedliche Ansichten zur Rolle der Rüstungsindustrie

Da der Schweizer Markt zu klein sei, damit diese Industrie in einer globalisierten Welt erfolgreich sein könne, müssten die Exportbedingungen in Zukunft weiter verbessert werden.

Die Mitte trug die Gesetzesänderung wie zuvor die zugrundeliegende Motion namentlich vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs mit. Bei der letzten Revision des Kriegsmaterialgesetzes sei die internationale Entwicklung nicht voraussehbar gewesen. Der Bundesrat dürfe die Abweichungskompetenz aber nur mit einem Maximum an Zurückhaltung und nur zugunsten demokratischer Rechtsstaaten anwenden.

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