Mehrheit will Nazisymbole in der Öffentlichkeit verbieten

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Bern,

Eine Mehrheit von Parteien, Kantonen und Verbänden fordert ein Verbot von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit nach Ende der Vernehmlassung.

Bundesrat
Eine Mehrheit von Parteien, Kantonen und Verbänden fordert ein Verbot von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit. (Symbolbild) - sda

Eine Mehrheit von Parteien, Kantonen und Verbänden will das Verwenden und Verbreiten von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit verbieten. Die entsprechende Vernehmlassung zu diesem Spezialgesetz des Bundesrats endete am Montag.

Bundesrat plant Ordnungsbusse und Verbot weiterer extremistischer Symbole

Wer gegen diese Regelung verstösst, soll künftig mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken bestraft werden, teilte der Bundesrat im Dezember mit. In einem zweiten Schritt sollen auch andere extremistische und gewaltverherrlichende Zeichen untersagt werden. Nach geltendem Recht wird eine Person nur dann bestraft, wenn sie ein solches Symbol verwendet und gleichzeitig für die entsprechende Ideologie wirbt.

SP, GLP, Mitte, FDP, die kantonalen Justiz- und Polizeidirektionen und der Dachverband der jüdischen Gemeinden begrüssen ein solches Gesetz im Hinblick auf den starken Anstieg antisemitischer Vorfälle in der Schweiz und Europa. Auf der anderen Seite befürchten die SVP und die Piratenpartei mit dem Gesetz eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Kommentare

User #3398 (nicht angemeldet)

Erstaunlich, wie breit abgestützt sie Symptombekämpfung ist. Nur gegen die Ursache tut niemand was. Mir kommen die 3 Affen in den Sinn: ich sehe nichts, ich höre nichts und ich sage nichts. Für viele ist das die Realität, was ich nicht sehe, existiert nicht.

User #1138 (nicht angemeldet)

Ich, als Anhänger einer alten, keltischen Religion, werde gewisse dieser Symbole weiterhin in meiner Praxis zur Ausübung meines Glaubens verwenden, und bin durch den Artikel der Glaubensfreiheit, auch geschützt! Ich lasse mir nicht meinen Glauben, durch irgendwelche woke, Stadtparlamentarier verbieten, das wäre auch ein Verstoss gegen das Gesetzt der Religionsfreiheit!

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