Mieterlass für Betroffene von Corona-Schliessungen bleibt Knacknuss

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Bern,

Die Debatte um das Geschäftsmietegesetz geht weiter. Die umstrittene Vorlage gelangt in der Wintersession erneut an die grosse Kammer.

Corona-Schliessung
Keine Gäste, kein Einkommen, aber trotzdem ein fälliger Mietzins: Restaurantbesitzer litten besonders unter dem Lockdown. - KEYSTONE

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Geschäftsmietegesetz sieht einen Mieterlass für Geschäftsmieter vor.
  • So soll den von Corona-Schliessungen betroffenen Mieterinnen und Mieter geholfen werden.
  • Die Vorlage ist jedoch heiss umstritten – es kam im Parlament noch zu keiner Einigung.

Die im Parlament zur Debatte stehende Hilfe für Geschäftsmieter, die coronabedingt schliessen mussten oder eingeschränkt waren, ist weiterhin umstritten. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.

Nach dem knappen Eintretensvotum in den Nationalrat hat dessen vorberatende Kommission das Geschäftsmietegesetz mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt. Dies berichteten die Parlamentsdienste am Freitag.

Nationalrat
Im Frühling mussten Restaurants wegen der Corona-Pandemie schliessen. Nun soll der Bundesrat bereits Morgen über einen erneuten Lockdown entscheiden. - sda

Die Kommission hatte sich bereits dagegen ausgesprochen, auf die Vorlage einzutreten. Sie unterlag Ende Oktober im Plenum aber mit ihrem Antrag knapp mit 91 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Die RK-N Kommission bringt Änderungsvorschläge

In der Wintersession gelangt die Vorlage erneut an die grosse Kammer. Vor der Gesamtabstimmung wird sie sich mit verschiedenen Änderungsvorschlägen der Kommission befassen.

So schlägt die RK-N vor, den Mieterinnen und Mietern nicht 60, sondern nur 50 Prozent der geschuldeten Miete zu erlassen. Das Gesetz soll keine Anwendung finden, wenn bereits eine Lösung gefunden wurde oder wenn der vereinbarte Mietzins stillschweigend bezahlt wurde.

Gleichzeitig will die Kommission den Geltungsbereich des Gesetzes ausweiten. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Mieterlass auf die Zeit vom 17. März bis 21. Juni 2020 zu beschränken.

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Noch ist keine Lösung im Streit um die Geschäftsmieten in Sicht. Die Nationalratskommission hat aber einen neuen Kompromiss lanciert. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Laut der Kommission soll das Gesetz auch für die Zeit der nachfolgend ergangenen Corona-Massnahmen anwendbar sein. Zudem soll die Regelung auch dann gelten, wenn die Beeinträchtigung durch Massnahmen der Kantone oder Gemeinden verursacht wurde.

Wirtschaftliche Notlagen, die durch das Gesetz verursacht werden könnten, sollen vom Bund entschädigt werden. Diese Entschädigungen sollen neu nicht nur für die Vermieter und Verpächter, sondern auch für die Mietparteien vorgesehen sein.

Vorlage spaltet die Mitte-Fraktion

Grundsätzlich gegen eine Einmischung des Staats und in bestehende vertragliche Rechte sind die Fraktionen von SVP und FDP. Die Mitte-Fraktion ist gespalten, die Grünliberalen zumindest skeptisch. SP und Grüne bezeichnen das Gesetz dagegen als überlebenswichtig für zahlreiche Unternehmen – insbesondere in der Gastronomie.

Der Bundesrat ist gegen die Vorlage und verweist auf einen kürzlich erschienenen Bericht. Dem zufolge bestehen derzeit wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern.

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