Nationalrat nimmt Corona-Gesetz für teilweisen Mieterlass an
Der Nationalrat hat am Donnerstag überraschend mit einer knappen Mehrheit den Gesetzentwurf für einen teilweisen Mieterlass angenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit 91 zu 89 Stimmen hat der Nationalrat den Entwurf für einen Teil-Mieterlass angenommen.
- Wer stark von den Corona-Massnahmen getroffen wurde, könnte von der Vorlage profitieren.
- Der Vorentwurf stiess bei der Vermieterschaft auf Ablehnung.
Der Nationalrat diskutierte am Donnerstagvormittag über Mieterlasse beispielsweise für Beizer, die während des Corona-Lockdown im Frühling schliessen mussten. Die bürgerlich dominierte Rechtskommission beantragte mit 14 zu 11 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Wogen in der grossen Kammer gingen im Verlaufe der Debatte hoch. Die Bürgerlichen argumentierten, es sei ein Unding in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern einzugreifen.
Die Linken wiederum argumentierten, man dürfe das Kleingewerbe nicht im Stich lassen. Jacqueline Badran stellte nach dem Votum von Wirtschaftsminister Guy Parmelin nicht wie gewohnt eine Frage, sondern liess sich zu einer Wette hinreissen (siehe Video oben). Allgemein empfand die SP-Poltererin die Debatte als «eine der faktenfreisten intellektuellen Beleidigungen ihres ganzen Politlebens».
Knappes Resultat
Immerhin eine mit Erfolg aus Sicht Badrans: Der Nationalrat lehnte den Antrag der Rechtskommission hauchdünn mit 91 zu 89 Stimmen bei vier Enthaltungen ab. Die Gesetzesvorlage geht nun wieder zurück in die Kommission.
Das Covid-19-Geschäftsmietegesetz sieht vor, dass Mieter sowie Pächter, die stark von den Einschränkungen betroffen waren, für die Zeit vom 17. März bis 21. Juni 2020 nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter.
Der teilweise Mieterlass gilt, wenn der monatliche Nettomietzins maximal 20'000 Franken beträgt. Vom Gesetz ausgenommen sind Fälle, bei denen sich die Vertragsparteien ausdrücklich einigen konnten. Oder bei denen vor Inkrafttreten des Gesetzes ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid vorliegt. Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken sollen beide Parteien mit einer schriftlichen Mitteilung auf den Erlass verzichten können.