Mord soll nach dem Willen des Ständerats nicht mehr verjähren
Der Ständerat hat für Abschaffung der Verjährungsfrist bei Morden gestimmt. Mit 34 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung sagte er Ja zu einer Kommissionsvorlage.

Das Wichtigste in Kürze
- Trotz Bedenken sagte der Ständerat Ja zur Abschaffung der Verjährungsfrist bei Morden.
- Er will das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz anpassen.
- Nun hat der Nationalrat das Wort.
Morde sollen in der Schweiz nicht mehr verjähren. Der Ständerat will das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz anpassen, trotz Bedenken.
Mit 34 zu 5 Stimmen und mit einer Enthaltung sagte er am Donnerstag Ja zu einer Vorlage. Diese hatte seine Rechtskommission (RK-S) ausgearbeitet.
Vertreterinnen und Vertreter von Mitte und SP wollten nicht darauf eintreten, unterlagen aber deutlich.
Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben und verlangt, dass die Verjährungsfrist von 30 Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufgehoben wird.
Kritik trotz Zustimmung
Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschränkte sich in der Vorlage auf Mord. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben gleichwohl auf Ablehnung.
Auch der Bundesrat äusserte Bedenken, wollte das Thema aber aufgreifen.
Die Kommission hielt aber trotz Kritik mit knapper Mehrheit an ihrem Vorschlag fest. Nun hat der Nationalrat das Wort.
Auch sexueller Missbrauch von Jugendlichen soll unverjährbar werden
Nicht nur Sexualdelikte an Kindern, sondern auch sexueller Missbrauch von unter 16-jährigen Jugendlichen sollen unverjährbar sein. Der Ständerat hat mit knappem Mehr eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat an den Bundesrat überwiesen, gegen dessen Willen.
Er überwies eine Motion von SVP-Nationalrat Mike Egger (SG) am Donnerstag mit 21 zu 19 Stimmen und mit einer Enthaltung, gegen den Willen des Bundesrates. Die Motion verlangt, dass Sexualdelikte an unter 16-Jährigen nicht verjähren sollen. Heute liegt diese Altersgrenze bei zwölf Jahren.
Im Ständerat setzte sich eine Minderheit um Pirmin Schwander (SVP/SZ) durch. «Die Betroffenen haben lebenslänglich», sagte er. Gerade Missbräuche zwischen 12 und 16 Jahren erschwerten die emotionale Entwicklung der Opfer. Es sei schlimm für sie, wenn sie eines Tages das an ihnen verübte Delikt nicht mehr anzeigen könnten.
Vorlage schiesst für Jans «über das Ziel hinaus»
Justizminister Jans wehrte sich vergeblich gegen die Forderung. «Das Höchstalter 16 für Unverjährbarkeit würde über das Ziel hinausschiessen», mahnte er. Denn unverjährbar werden könnten so auch Sexualstraftaten unter jungen Erwachsenen, bei denen die ältere Person 20 und die jüngere nur wenig unter 16 Jahre alt sei.
Egger hatte die Motion mit Fällen von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche begründet. In einem Bericht im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz seien gut tausend Fälle erfasst worden, drei Viertel davon mit minderjährigen Opfern. Zahlreiche dieser Taten müssten ungesühnt bleiben, weil sie verjährt seien.