Nationalrat genehmigt angepasste Schweizer Beiträge an IWF
Der Nationalrat genehmigt die Anpassung der Schweizer Beiträge an den Internationalen Währungsfonds.
Der Nationalrat hat die Anpassung der Schweizer Beiträge an die Mittel des Internationalen Währungsfonds (IWF) genehmigt. Es geht um eine Umschichtung der Beiträge als Folge der vom IWF-Gouverneursrat beschlossenen 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung. Die Quoten der IWF-Mitglieder sollen proportional und damit ohne Veränderung der Stimmgewichte um 50 Prozent erhöht werden
Dies schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament. Das soll sicherstellen, dass alle Mitglieder zur langfristigen Finanzierung des IWF beitragen. Eine solide Eigenfinanzierung trage dazu bei, dass der IWF seinen Auftrag, das Währungs- und Finanzsystem zu stabilisieren, auch in Zukunft effektiv und glaubwürdig wahrnehmen könne, so der Bundesrat.
Schweiz bleibt wichtiger Geldgeber
Die Schweiz wird dem IWF auf Grund ihres Quotenanteils – weiterhin 1,21 Prozent – und den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) nach wie vor über 20 Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Weil gleichzeitig die bilateralen Kreditvereinbarungen enden, wird der Betrag unter dem Strich aber um etwa zehn Prozent tiefer sein als bisher.
Die Schweizer Beiträge an den IWF werden von der Nationalbank entrichtet, ohne dass der Bund Garantien für die Nationalbank leistet. Durch die Anpassung der Beiträge entstehen für den Bund keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen, wie der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament schreibt.
Garantiert wurden vom Bund nur von der SNB gewährte bilaterale Kreditvereinbarungen. Weil diese künftig wegfallen, endet diese Garantieleistung. Der Nationalrat sagte am Mittwoch mit 187 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung Ja zur Änderung. Die Vorlage geht an den Ständerat.