Der Nationalrat hat eine Vorlage zur Änderung des Massnahmenvollzugs abgelehnt.
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Das umstrittenste Element der Revision waren neue Regeln bei Verwahrungen. (Symbolbild) - Keystone

Der Massnahmenvollzug im Erwachsenenstrafrecht bleibt unverändert. Der Nationalrat hat am Freitag eine Vorlage versenkt, welche Änderungen für verwahrte Personen vorgesehen hätte. Nach dem Nein bleibt es beim Status quo.

Die grosse Kammer lehnte die Änderungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch in der Schlussabstimmung mit 129 zu 69 Stimmen ab. Die Fraktionen von SVP, SP und Grünen stimmten geschlossen Nein. Damit ist die Vorlage erledigt.

Das umstrittenste Element der Revision waren neue Regeln bei Verwahrungen. Die Räte sprachen sich nach einem Hin und Her gegen die systematische Verwahrung von Wiederholungstätern bei schweren Verbrechen aus. Der Ständerat setzte sich in diesem Punkt durch.

Die Mehrheit argumentierte, dass ein solcher Automatismus nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar wäre. Auch könnte die neue Regel dazu führen, dass therapierbare Straftäter keine Behandlung erhalten würden. Dadurch würden Täter im Zweifelsfall noch gefährlicher, wurde argumentiert.

Eine anfängliche Mehrheit im Nationalrat wollte die Voraussetzungen für systematische Verwahrungen erweitern auf Personen, die zum zweiten Mal einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begangen haben. Eine Wiederholungstat rechtfertige diesen Schutz vor den gefährlichsten Tätern, so der Tenor.

Keine Änderungen im Status quo

Nun bleibt alles beim Alten. Auch die unumstrittenen Elemente der Vorlage sind nach dem Nein hinfällig. Das bedeutet beispielsweise, dass Verwahrte im geschlossenen Vollzug und Personen, die vor der Verwahrung eine Freiheitsstrafe absitzen, auch künftig unbegleitet in den Urlaub dürfen. Auch die Überprüfungsrichtlinien einer bedingten Entlassung aus der Verwahrung werden nicht angetastet.

Verabschiedet hat das Parlament dagegen eine Reform des Jugendstrafrechts. Es beschloss, dass künftig auch Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, als Ultima Ratio verwahrt werden können sollen.

Es geht um Personen, die als Minderjährige nach dem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben. Bei ihnen muss nach der jugendstrafrechtlichen Sanktion ernsthaft die Gefahr bestehen, dass sie eine weitere solche Tat begehen. Das Jugendstrafgesetz sieht heute keine reine Sicherheitsmassnahme zum Schutz Dritter vor.

Die Höchststrafe für jugendliche Mörderinnen und Mörder wird vorerst noch nicht erhöht. Ursprünglich wollte der Nationalrat den möglichen Freiheitsentzug für ab 16-jährige Mörderinnen und Mörder von vier auf sechs Jahre erhöhen. Nach langem Hin und Her verzichtete er schliesslich darauf.

Das Thema bleibt jedoch aktuell. Bis Ende Jahr will der Bundesrat eine breite Analyse der Strafrahmen im Jugendstrafrecht vorlegen. Die Anhörungen zu allfälligen Verschärfungen würden sofort danach beginnen, versprach Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der zuständigen Ständeratskommission.

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